Patientenverfuegung

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✔ geprüft und rechtssicher

✔ nach Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz & BGH-konform

✔ gültig auch ohne Notar oder Anwalt

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Die Patientenverfügung - Grundlagen und wichtige Hinweise

Die schriftliche Patientenverfügung ist eine medizinische Anweisung, die vorsorglich festlegt welche Maßnahmen bei Entscheidungsunfähigkeit greifen.

Hierbei dient diese medizinische Vorsorge dazu, Angaben zur gewünschten Durchführung oder Unterlassung von medizinische Behandlungen schriftlich zu erfassen. Somit wird sichergestellt, dass den eigenen Wünschen entsprochen wird, auch wenn dieser nicht aktiv kommuniziert werden kann.

Das Thema Patientenverfügung im Überblick:

Fallstricke bei der Erstellung einer Patientenverfügung

Das Internet ist gespickt von Textbausteinen, PDF-Vorlagen und weiteren Entwürfen für eine Vielzahl von Verfügungen und Vollmachten. Hierbei ist der Umfang der Vorlagen und Hilfestellungen recht unterschiedlich, sodass man schnell den Überblick verlieren kann. Daher ist der Austausch mit einem Experten aus diesem Themenbereich ratsam. Nicht nur hilft dieser dabei rechtliche und inhaltliche Aspekte bei der individuellen Gestaltung des Dokuments zu beachten, sondern gibt wichtige emotionale Hilfestellungen, räumt Unklarheiten aus und kann Tipps im  Umgang mit Familienmitgliedern und engen Personen geben. 

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Patientenverfügung online

Egal ob Sie sich dafür entscheiden, Ihre Patientenverfügung mit der Unterstützung eines Experten, oder selbstständig zu erstellen: wichtig ist, dass Sie Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidungen informieren und diese auch wissen, wo sie Ihre Verfügungen für den Notfall finden können.

Um das zu vereinfachen, können Sie heutzutage alle Aspekte der Vorsorge komplett online erstellen, speichern und jederzeit anpassen, falls nötig. Im Fall der Fälle können Ihre Angehörigen und Dienstleister darauf zugreifen und in Ihrem Sinne handeln.

Möglich ist das mit der persönlichen Cloud und dem digitalen Tresor VorsorgePlaners.

Die rechtlichen Rahmen der individuellen Patientenverfügung 

Eine Beglaubigung der Patientenverfügung durch einen Notar ist nicht notwendig. Sofern die Verfügung eigenhändig unterschrieben oder mit einer elektronischen Signatur versehen wird, ist diese für die konkreten Festlegungen, die die Verfügung umfasst, bindend.

Auch wenn Infos zur Patientenverfügung online schnell auffindbar sind, geben nur die wenigsten Dokumente die genauen Wünsche bei einer konkreten Maßnahme wieder. Aus diesem Grund ist die Einsetzung von Bevollmächtigten mittels einer Vorsorgevollmacht und vorsorglichen Betreuungsverfügung, die über den Inhalt einer Patientenverfügung hinausgeht, empfehlenswert.

Formvorschriften bei einer Patientenverfügung

Die Form und notwendigen Inhalte für die Gültigkeit der Patientenverfügung wird im Paragraphen 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschrieben. Generell sind die hier beschriebenen Voraussetzungen überschaubar und beinhaltet zwei Kernpunkte:

Inhaltliches

Neben der Nennung der Behandlungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Operationen, lebensverlängernde Therapien oder den Einsatz von Maschinen, können auch Bedingungen hinterlegt werden, die bei genau definierten medizinischen Situationen greifen.

Genauso ist es möglich Angaben zu schmerzlindernden Maßnahmen, zum Beispiel dem Wunsch nach Befeuchtung der Lippen oder die Nutzung von Morphium, in die schriftliche Patientenverfügung mit aufzunehmen.

Angabe von Vertrauenspersonen

Eine Nennung von Personen, die man damit verantworten möchte, dass die in der Patientenverfügung beschriebenen Wünsche tatsächlich von Ärzten, Pflegepersonal, aber auch engsten Angehörigen eingehalten werden, ist möglich.

Viele Patienten entscheiden sich bewusst dafür, keine Person aus dem engeren Familienkreis für diese Aufgabe zu benennen, da die bestehende emotionale Verbindung durchaus als Hindernis bei der Durchsetzung der Wünsche aufgefasst werden könnte.  

Wann macht eine Patientenverfügung Sinn?

Unabhängig von der jetzigen Lebenssituation macht es Sinn über das Thema Patientenverfügung zu sprechen, auch wenn keine Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung vorliegt. Der Sinn und Zweck der Verfügung ist es im Voraus zu bestimmen, was man sich in einer medizinischen Ausnahmesituation wünscht.

Hierbei sind nicht nur die persönlichen Präferenzen ausschlaggebend, sondern unterstützen auch Familienmitglieder und nahe Angehörige im Umgang mit schwer kranken Familienmitgliedern. Durch die Patientenverfügung übernehmen Sie aktiv Verantwortung für sich und Ihre Lieben. Nehmen Sie sich die Zeit die Sie benötigen und sprechen Sie mit Ihren Vertrauenspersonen über das Thema.

Wem hilft eine Patientenverfügung?

Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie für die Erstellung Ihrer Patientenverfügung benötigen. Passen Sie Ihre Verfügungen Ihrer Lebenssituation an. Patientenverfügungen können geändert und angepasst werden. Sprechen Sie mit Ihren Vertrauenspersonen über Ihr Vorhaben und Wünsche, sodass diese im Ernstfall wissen, was unternommen werden muss.

Unser Tipp

Lassen Sie sich beraten

Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.

Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:

Wählen Sie die richtigen Aufbewahrungsorte für Ihre Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.

Vermeiden Sie dies mit einer Erstellung Ihres persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von Ihnen freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online Ihre Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.

Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.

Weitere Hinweise:

§ 1901a Bürgerliches Gesetzbuch - Bundesministerium der Justiz

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