indra tVorsorgePlaner / Vorlagen / Sorgerechtsverfügung
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In einer Sorgerechtsverfügung regelt ein Elternteil die Sorge um eines oder mehrere seiner minderjährigen Kinder nach seinem eventuellen Versterben. Diese Art der Verfügung ist ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt und im deutschen Familienrecht verankert, wenngleich sie nicht durch eine konkrete Gesetzstellung geregelt ist.
Konkret hilft diese Vorsorgemaßnahme bei der Frage, was der verfügende Elternteil sich für sein Kind, für welches er das Sorgerecht inne hat, im Falle seines Ablebens wünscht - schlicht gesprochen, welche Person das Kind nach dem Tod des Elternteils betreuen soll.
Die Sorgerechtsverfügung ist vor allem bei alleinerziehenden bzw. allein sorgeberechtigte Elternteile verbreitet. Sie dient für Alleinerziehende grundsätzlich als Sicherungswerk, beispielsweise bei einer schweren Krankheit mit möglicher Todesfolge. Somit stellt die oder der Verfügende sicher, dass das minderjährige Kind auch nach dem Todesfall der oder des Verfügenden betreut und versorgt wird.
Darüberhinaus entscheiden sich viele gemeinsam erziehende Elternteile oder verheiratete Eltern für eine gemeinsame Sorgerechtsverfügung, um für einen Unglücksfall und das mögliche gleichzeitige Versterben abgesichert zu sein. Ziel ist es die elterliche Sorge zu jeden Zeitpunkt zu gewährleisten.
Beim Ableben eines Elternteils geht das alleinige Sorgerecht für die minderjährigen Kinder zum anderen Elternteil. Die Vormundschaft erhält der Überlebende automatisch. Eine gerichtlich Entscheidung, um die neue Lebenssituation zu bestätigen, ist nicht notwendig.
Sofern beide Elternteile versterben und keine wirksame Sorgerechtsverfügung vorliegt, entscheidet ein Familiengericht über das Sorgerecht für die verwaisten Kinder. Das Sorgerecht geht nicht automatisch an nahe Verwandte oder Taufparten über.
Das Gericht bestellt einen sogenannten Vormund für die Kinder. Die als Vormund benannte Person übernimmt ab dem Zeitpunkt der Benennung die gesetzlich geregelte Fürsorge und ist verpflichtet im Wohle des Kindes zu entscheiden.
Wie jede Verfügung hat auch die Sorgerechtsverfügung formale Richtlinien zu erfüllen. Damit die Sorgerechtsverfügung rechtlich bindend wird, muss diese persönlich und handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und dem Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Hierbei handelt es sich um die Vorgaben, die auch zwingend bei der Erstellung eines Testaments notwendig sind
Eine Vorlage für die Verfügung können Sie hier kostenlos downloaden:
Manchmal kommt es vor, dass das Sorgerecht allein beim einem alleinerziehenden Elternteil liegt. Sollte dieser Elternteil versterben oder aus einem anderen Grund die elterliche Sorge nicht mehr übernehmen können, ist ein Gericht notwendig. Diese führt in diesem Fall eine sogenannte Kindeswohlprüfung durch. Nicht immer wird das Sorgerecht für die Kinder automatisch an den überlebenden Elternteil übergeben.
Für den Fall der Fälle, dass der andere Elternteil das Sorgerecht nicht übernehmen kann oder will und keine unterschriebene Sorgerechtsverfügung vorliegt, wird vom Gericht der mögliche Vormund bestellt.
Sollte die alleinerziehende Person nicht wünschen, dass der andere Elternteil das Sorgerecht im Falle des Todes übernimmt, sollte dies zu Lebzeiten in einer schriftlichen Sorgerechtsverfügung festgehalten werden. Das Familiengericht wird diese prüfen. Daher bedarf es einer ausführlichen Begründung, die angibt, weshalb es nicht förderlich für das Kindeswohl ist, sofern das Sorgerecht übertragen wird.
Die richtige Aufbewahrung der Sorgerechtsverfügung ist von fundamentaler Bedeutung. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sorgerechtsverfügungen gefunden werden, wenn man diese benötigt.
Um ein sicheres aufbewahren der Sorgerechtsverfügung sicherzustellen und dem benannten Vormund ein Zugang zum Dokument gut und einfach zur Verfügung zustellen ist eine digitale Hinterlegung im persönlichen Vorsorgebereich sinnvoll.
Der Unterschied Sorgerechtsverfügung / Sorgerechtsvollmacht liegt in der Kopplung der Bestimmungen. Während die Sorgerechtsverfügung an das Ableben eines oder beider Elternteils gekoppelt ist, ist die Sorgerechtsvollmacht nicht an den Todesfall der Erziehungsberechtigten gebunden. Die Vollmacht hält fest, wer im Folgenden Vormund werden soll, sofern die elterlichen Pflichten zu Lebzeiten nicht mehr wahrnehmen können.
Oft wird eine alte Vertrauensperson als Vormund eingesetzt und die Sorgerechtsverfügung ausführlich gemeinsam besprochen. Wichtig ist das die Benennung auf einen besonderen Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und dem anderen Vormund beruht.
Auch ist diese Person oft dem Kind, für welches die vorsorgende Maßnahme getroffen wird, schon bekannt. Wenn das Kind älter ist, ist es zudem hilfreich mit ihm über die Absicherung und die wichtigen Vorsorgedokumente zu sprechen. Die elterlichen Erklärungen helfen dem Kind bei der Einordnung der Maßnahmen und können Ängsten vorbeugen. Dies ist auch auf Seiten des Vormunds wichtig, da das Ziel der Vorsorge ist, das Kund in gute Hände zu geben, sofern man sich selbst nicht mehr um die Entwicklung und Wohl kümmern kann.
Unser Tipp
Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.
Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:
Wählen Sie die richtigen Aufbewahrungsorte für Ihre Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.
Vermeiden Sie dies mit einer Erstellung Ihres persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von Ihnen freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online Ihre Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.
Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.//s
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