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Gemeinschaftliches Testament – Was es ist und wie es funktioniert

Wenn du und dein Partner über das Erbe entscheiden wollen, kann ein gemeinschaftliches Testament eine gute Wahl sein.

Ein gemeinschaftliches Testament ist ein Testament, das von zwei Personen gemeinsam erstellt wird. Es regelt die Verteilung des Nachlasses, wenn einer der Partner verstirbt. Dabei können die Partner frei entscheiden, wer was bekommt. Die Partner müssen das Testament gemeinsam unterschreiben. Es ist auch möglich, das Testament zu widerrufen oder zu ändern, wenn beide Partner damit einverstanden sind.

Ein gemeinschaftliches Testament kann sinnvoll sein, wenn Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner ihr Vermögen gemeinsam regeln und sich gegenseitig absichern möchten. Durch ein solches Testament können sie festlegen, was mit ihrem Vermögen im Todesfall des ersten Partners geschieht und wie der verbleibende Partner abgesichert wird. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass der überlebende Partner das gesamte Vermögen erbt und somit finanziell abgesichert ist.

Ein gemeinschaftliches Testament kann aber auch Regelungen beinhalten, die über den Todesfall des ersten Partners hinausgehen, wie etwa Verfügungen über das gemeinsame Eigentum oder die Erbfolge für den Fall, dass auch der zweite Partner verstirbt. Ein gemeinschaftliches Testament bietet somit eine Möglichkeit, das Vermögen und die Absicherung beider Partner aufeinander abzustimmen und gemeinsame Ziele zu verwirklichen.

Damit ein gemeinschaftliches Testament errichtet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen beide Partner volljährig und testierfähig sein. Das bedeutet, dass sie in der Lage sein müssen, die Bedeutung ihrer Entscheidungen zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu tragen.

Weiterhin muss das Testament von beiden Partnern gemeinsam erstellt und unterzeichnet werden. Dabei ist es wichtig, dass beide Partner den Inhalt des Testaments kennen und mit ihm einverstanden sind.

Auch eine notarielle Beurkundung kann in Betracht gezogen werden, da sie eine höhere Rechtssicherheit bietet. Beachte jedoch, dass diese zusätzlichen Kosten verursacht.

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Die Form des gemeinschaftlichen Testaments

Wenn Du und Dein Partner ein gemeinschaftliches Testament errichten möchten, gibt es einige Regeln zu beachten.

Das Testament muss schriftlich verfasst werden, eine mündliche Absprache reicht nicht aus.

Es gibt keine bestimmte Formvorschrift für das gemeinschaftliche Testament, jedoch sollte es handschriftlich erstellt oder notariell beglaubigt sein.

Wenn Du Dich für die handschriftliche Form entscheidest, muss das Testament von beiden Partnern unterschrieben werden.

Außerdem sollte das Testament unmissverständlich formuliert sein und alle wichtigen Punkte beinhalten, wie die Erbfolge oder die Bestimmung des Testamentsvollstreckers.

Ein gemeinschaftliches Testament kann grundsätzlich handschriftlich oder notariell verfasst werden.

Bei einer handschriftlichen Verfassung müssen beide Partner das Testament eigenhändig und vollständig schreiben, sowie mit Datum und Unterschrift versehen.

Es empfiehlt sich dabei, dass beide Ehepartner das Testament gemeinsam erstellen und es auch nur gemeinsam ändern.

Bei der notariellen Form muss das Testament von einem Notar beurkundet werden, der die Ehepartner über die Folgen des Testaments aufklärt und die Identität der Testierenden feststellt.

Eine notarielle Verfassung ist zwar mit Kosten verbunden, bietet aber die Gewähr, dass das Testament formell korrekt ist und später auch bei Streitigkeiten vor Gericht bestehen kann.

Letztendlich hängt es von den individuellen Umständen und Wünschen der Ehepartner ab, welche Form des gemeinschaftlichen Testaments gewählt wird.

Der größte Unterschied zwischen dem gemeinsamen Testament im Vergleich zum Einzeltestament liegt in der gemeinsamen Verfassung der gemeinschaftlichen Variante.

Sie ist nur gültig, wenn beide Partner es gemeinsam verfassen und unterzeichnen. In einem Einzeltestament hingegen kann jede Person alleine über ihren Nachlass verfügen.

Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass das gemeinschaftliche Testament nicht geändert oder widerrufen werden kann, wenn ein Partner gestorben ist.

Ein Einzeltestament kann jedoch jederzeit vom Erblasser geändert oder widerrufen werden.

Inhalt des gemeinschaftlichen Testaments

Ein gemeinschaftliches Testament bietet Paaren oder Lebenspartnern die Möglichkeit, wichtige Regelungen für den Todesfall gemeinsam zu treffen. Dabei können sie beispielsweise festlegen, wer Erbe wird und wer welche Vermögenswerte erhält.

Auch können sie Bestimmungen zu möglichen Pflichtteilsansprüchen treffen. Des Weiteren können sie verfügen, wer die gemeinsamen Kinder im Todesfall erziehen soll und wer sich um die Vermögensverwaltung kümmert.

Auch die Regelung von Beerdigungswünschen oder die Nennung von Vermächtnissen ist möglich.

Mit einem gemeinschaftlichen Testament können Paare somit umfassende Vorkehrungen für den Todesfall treffen und sicherstellen, dass ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Einige der häufigsten Regelungen betreffen die Erbfolge, die Vermögensaufteilung oder die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers.

Aber es gibt noch viele weitere Themen, die in einem gemeinschaftlichen Testament geregelt werden können, wie zum Beispiel:

Erbeinsetzung: Es ist möglich, spezielle Erbregelungen festzulegen, wie zum Beispiel die Einsetzung von Nacherben oder die Ausschließung von Erben.

Beachte zudem, dass Wechselbezüglichkeit im gemeinschaftlichen Testament ein wichtiger Aspekt ist, der berücksichtigt werden muss.

Hierbei geht es darum, dass die Verfügungen der Ehegatten voneinander abhängig sind und nur zusammen Gültigkeit haben. Das bedeutet, dass bestimmte Verfügungen nur dann in Kraft treten, wenn der andere Ehegatte noch lebt oder eine andere Voraussetzung erfüllt ist.

Beispielsweise kann im gemeinschaftlichen Testament eine Regelung getroffen werden, dass das gemeinsame Vermögen nach dem Tod des einen Ehegatten auf den überlebenden Ehegatten übergehen soll.

Hierbei handelt es sich um eine wechselbezügliche Verfügung, da sie nur dann in Kraft tritt, wenn der überlebende Ehegatte noch lebt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Wechselbezüglichkeit im gemeinschaftlichen Testament bestimmte Anforderungen erfüllen muss, um gültig zu sein.

So müssen die Verfügungen der Ehegatten klar und eindeutig formuliert sein, damit keine Unklarheiten entstehen. Zudem sollten die Ehegatten sicherstellen, dass sie sich über alle Regelungen im Testament einig sind und dass sie beide die Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen verstehen.

Brautpaar mit Blumenstrauss

Auch Ehegattentestamente sollten klar und eindeutig formuliert sein. Bildquelle: Nathan Dumlao - unsplash.com

Vorteile und Nachteile eines gemeinschaftlichen Testaments

Ein gemeinschaftliches Testament bietet viele Vorteile gegenüber einem Einzeltestament. Hier sind einige der größten Vorteile:

Ein gemeinschaftliches Testament kann für viele Paare und Familien eine sinnvolle Option sein, um ihre Vermögensnachfolge und Erbangelegenheiten zu regeln.

Es bietet einige Vorteile, aber auch Nachteile sollten bedacht werden.

Hier sind einige der größten Nachteile eines gemeinschaftlichen Testaments:

Es ist wichtig, diese Nachteile sorgfältig abzuwägen und zu berücksichtigen, ob diese Form von wechselbezüglichen Verfügungen  für deine individuellen Bedürfnisse und Wünsche geeignet ist.

Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments

Das gemeinschaftliche Testament hat eine besondere Bindungswirkung. Es ist für beide Ehepartner bindend und kann nicht ohne Zustimmung beider Parteien verändert oder widerrufen werden.

Das bedeutet, dass auch nach dem Tod eines Ehepartners das Testament für den überlebenden Ehepartner verbindlich bleibt.

Eine Ausnahme bildet lediglich eine Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft, welche das Testament automatisch unwirksam macht.

Es ist also wichtig, sich bewusst zu sein, dass ein Testament eine langfristige Entscheidung darstellt und nicht einfach aufgehoben werden kann.Die Bindungswirkung des Testaments kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Das bedeutet, dass beide Partner damit einverstanden sein müssen, Änderungen oder Aufhebungen vorzunehmen.

Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die eine Löschung des Testaments ermöglichen:

Das gegenseitige Testament stellt eine langfristige Bindung zwischen beiden Partnern dar. Änderungen können nur gemeinsam vorgenommen werden.

Daher sollte man sich im Vorfeld gut überlegen, ob man ein Testament gemeinschaftlich verfassen möchte und welche Regelungen darin festgehalten werden sollen.

Gemeinschaftliches Testament und Scheidung

Gemäß §2268 Abs. 1 und §2077 BGB verliert ein gemeinschaftliches Testament bei einer Scheidung/ Aufhebung Lebenspartnerschaft grundsätzlich seine Wirkung, da es in der Regel im Vertrauen auf den Bestand der Ehe errichtet wurde.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.

Wenn trotz eines Scheidungsantrags die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung nicht erfüllt sind, behält das gemeinschaftliche Testament seine Wirkung.

Die wichtigsten Voraussetzungen hierfür sind die Zerrüttung der Ehe und der Ablauf des Trennungsjahres. Außerdem muss entweder der Erblasser den Scheidungsantrag selbst eingereicht haben oder dem Antrag seines Ehepartners zugestimmt haben.

Berliner Testament

Ein Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments. Es handelt sich dabei um ein Testament, welches von Ehegatten oder Lebenspartnern gemeinsam erstellt wird.

In dieser Testamentsform setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen zugleich, wer nach dem Tod des zuletzt versterbenden Partners als Erbe eingesetzt wird. Oftmals sind das die gemeinsamen Kinder.

Das Besondere an diesem Testament ist, dass es den überlebenden Partner vor den Ansprüchen der Pflichtteilsberechtigten schützt, da diese nur einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. So können die Partner sicherstellen, dass der längerlebende Ehegatte ungestört im gemeinsamen Haushalt verbleiben kann.

Im Gegensatz zu anderen Formen des Testaments, wie zum Beispiel dem sogenannten "Gemeinschaftlichen Testament mit Wiederverheiratungsklausel", regelt das Berliner Testament die gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses bis zum Tod des zweiten Ehepartners. Erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners wird das Erbe auf die im Testament benannten Erben aufgeteilt.

Ein weiterer Unterschied zwischen dem Berliner Testament und anderen Formen des Testaments besteht darin, dass es meist nur von Ehepartnern aufgesetzt wird, die keine Kinder haben oder die Kinder aus einer früheren Ehe in ihrem Testament nicht bedenken möchten.

Bei anderen Formen des Testaments können auch Kinder bedacht werden, die nicht aus der gemeinsamen Ehe stammen.

Vor- und Nachteile des Berliner Testaments

Das Berliner Testament hat Vor- und Nachteile. Hier sind einige wichtige Punkte, die du vor der Erstellung beachten solltest:

Vorteile:

Nachteile:

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Erstellung und Änderung des gemeinschaftlichen Testaments

Wenn Du und Dein Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament erstellen möchten, gibt es ein paar wichtige Schritte zu beachten:

  1. Überlegt Euch gemeinsam, was im Testament stehen soll. Ihr könnt Euch zum Beispiel über die Aufteilung Eures Vermögens, die Bestimmung eines gemeinsamen Erben oder die Regelung von Pflichtteilsansprüchen einigen.
  2. Formuliert das Testament schriftlich. Dabei gibt es verschiedene Formvorschriften zu beachten, die je nach Art des Testaments unterschiedlich sein können. Es ist empfehlenswert, sich hierbei an dem kostenlosen Vordruck zu orientieren.
  3. Beide Eheleute müssen das gemeinschaftliche Testament unterzeichnen und damit bestätigen, dass es ihrem letzten Willen entspricht.
  4. Das Testament sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, damit es im Ernstfall auch gefunden wird.

Wenn Du und Dein Ehepartner sich entscheiden, ein gemeinschaftliches Testament zu erstellen, solltet Ihr Euch Zeit nehmen und gegebenenfalls fachlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass das Testament Eure Wünsche und Vorstellungen korrekt widerspiegelt.

Wenn du und dein Partner bereits ein gemeinschaftliches Testament erstellt haben, kann es sein, dass sich eure Lebensumstände im Laufe der Zeit ändern und ihr eure Verfügung entsprechend anpassen möchtet.

Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein euer Testament zu ändern:

  1. Widerruf: Ihr könnt das gemeinschaftliche Testament jederzeit gemeinsam widerrufen und ein neues erstellen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und von beiden Partnern unterschrieben werden.
  2. Aufhebung: Wenn einer der Partner verstirbt oder das gemeinschaftliche Testament aufheben möchte, kann dies nur mit Zustimmung des anderen Partners geschehen.
  3. Ergänzung: Es ist auch möglich, das gemeinschaftliche Testament durch eine Ergänzung, auch als "Kodizill" bezeichnet, zu ändern. Hierbei handelt es sich um ein separates Schriftstück, das die Änderungen des ursprünglichen Testaments enthält.

Prüfe jede Änderung eines gemeinsamen Testaments sorgfältig und nimm gegebenenfalls eine rechtliche Beratung in Anspruch, um sicherzustellen, dass die Änderungen gültig und rechtlich bindend sind.

Gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, die regelt, wer nach dem Tod des Erblassers welche Vermögenswerte erhält.

Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament, das nur von Ehepartnern oder Lebenspartnern aufgesetzt werden kann, können auch andere Personen einen Erbvertrag schließen. Im Erbvertrag können auch Bedingungen und Auflagen für die Erben festgelegt werden.

Der Erbvertrag ist grundsätzlich unwiderruflich, es sei denn, es wurde im Vertrag selbst etwas anderes vereinbart.

Ein Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, um seinen letzten Willen in Bezug auf die Vermögensnachfolge festzulegen. Hier sind einige Vor- und Nachteile von Erbverträgen in kurzen, verständlichen Stichpunkten:

Vorteile des Erbvertrags:

Nachteile des Erbvertrags:

Rechtsanwalt oder Notar?

Wenn es darum geht, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten, stellt sich oft die Frage, ob hierfür ein Anwalt oder Notar benötigt wird. Grundsätzlich ist es nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt oder Notar hinzuzuziehen, um ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen.

Allerdings kann es dennoch ratsam sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass das Testament rechtlich korrekt und gültig ist.

Neben Anwälten oder Notaren können dir VorsorgePlaner bei Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf die eigene Vorsorgeplanung zur Seite stehen und dir wichtige Hinweise und Empfehlungen geben.

Im Folgenden findest du einige Vor- und Nachteile, die Erstellung von Testamenten und anderen Verfügungen mit Unterstützung eines Anwalts oder Notars mit sich bringen:

Vorteile

Nachteile

FAQ zum gemeinschaftlichen Testament

Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament ist ein Testament, das von Ehegatten oder eingetagenen Lebenspartnern gemeinsam errichtet wird und in dem sie ihre letzten Willenserklärungen zusammenfassen.

Wie wird ein gemeinschaftliches Testament errichtet?

Ein gemeinschaftliches Testament kann eigenhändig oder vor einem Notar errichtet werden. Es muss von beiden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern unterschrieben und mit Datum versehen werden.

Kann ein gemeinschaftliches Testament auch geändert werden?

Ja, ein gemeinschaftliches Testament kann jederzeit von beiden Ehegatten oder Lebenspartnern geändert oder widerrufen werden.

Was passiert, wenn einer der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner verstirbt

Im Falle des Todes eines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners wird das gemeinschaftliche Testament vollständig wirksam und die Erben des verstorbenen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners treten an seine Stelle.

Können Kinder in einem gemeinschaftlichen Testament bedacht werden?

Ja, Kinder können in einem gemeinschaftlichen Testament bedacht werden, jedoch sollten dabei die gesetzlichen Erbquoten beachtet werden.

Was ist der Vorteil eines gemeinschaftlichen Testaments?

Ein Vorteil eines gemeinschaftlichen Testaments ist, dass beide Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner ihre letzten Willenserklärungen gemeinsam festlegen und somit für eine klare und eindeutige Regelung sorgen können.

Was ist der Unterschied zwischen einem gemeinschaftlichen Testament und einem Einzeltestament?

Im Gegensatz zum Einzeltestament wird im gemeinschaftlichen Testament der Wille beider Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zusammengefasst.

Muss ein gemeinschaftliches Testament notariell beurkundet werden?

Nein, ein gemeinschaftliches Testament muss nicht notariell beurkundet werden, es kann auch eigenhändig errichtet werden.

Was ist eine Bindungswirkung im Zusammenhang mit einem gemeinschaftlichen Testament?

Eine Bindungswirkung besagt, dass das gemeinschaftliche Testament nicht einseitig durch einen der Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner geändert oder widerrufen werden kann.

Kann ein gemeinschaftliches Testament auch angefochten werden?

Ja, ein gemeinschaftliches Testament kann angefochten werden, wenn es beispielsweise unter Zwang oder Irrtum errichtet wurde.

Fazit zum gemeinschaftlichen Testament

In einem gemeinschaftlichen Testament können die Ehegatten alle zulässigen letztwilligen Verfügungen treffen.

Hier sind die wichtigsten Punkte zum gemeinschaftlichen Testament in einer kurzen Zusammenfassung:

Wenn du ein gemeinschaftliches Testament errichten möchtest und hierbei Hilfe in Anspruch nehmen möchtest, kannst du dich von einem Vorsorgeplaner zu Vorsorgethemen oder einem Anwalt beziehungsweise Notaren zur erfolgreichen Lösung juristischer Herausforderungen beraten zu lassen.

Solcher Experte können dich individuell beraten und dir helfen, das Testament so zu gestalten, dass es deinen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Beachte jedoch, dass eine individuelle Beratung in der Regel mit Kosten verbunden ist.

Wenn du dich entscheidest, das Testament selbst zu erstellen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Formuliere das Testament klar und eindeutig, um Missverständnisse und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
  2. Überlege sorgfältig, wer als Erbe eingesetzt werden soll und wer Vermächtnisse erhalten soll.
  3. Bedenke auch mögliche Pflichtteilsansprüche von gesetzlichen Erben, die im Testament berücksichtigt werden müssen.
  4. Beachte die Formvorschriften für die Errichtung eines Testaments, die je nach Land unterschiedlich sein können.

Denke daran, dass ein gemeinschaftliches Testament in der Regel nur von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden kann.

Zudem solltest du dich regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass es immer deinen aktuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

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