VorsorgePlaner / Vorlagen / Bestattungsvollmacht
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Mit einer Bestattungsvollmacht geben Sie Ihrer Vertrauensperson die Berechtigung Ihre Bestattung zu planen, organisieren und durchzuführen. Sofern Sie nicht die nächsten Angehörigen, sondern eine von Ihnen gewünschte Person, mit dieser Aufgabe betrauen möchten, kann es nützlich sein, dies vorab in einer Bestattungsvollmacht festzulegen.
Lesen Sie weiter und erhalten Sie einen Überblick zu den folgenden Fragen:
Sollten Sie keine Vollmacht zu Ihrer Bestattung verfassen, sind Ihre nächsten Angehörigen zur Organisation der Bestattung gesetzlich verpflichtet. Man spricht hierbei von "bestattungspflichtigen" beziehungsweise "bestattungsberechtigten" Personen. Die gesetzliche Totenfürsorge ist in der folgenden Reihenfolge festgeschrieben:
Durch eine Bestattungsvollmacht können Sie eine Person mit der Durchführung der Bestattung betrauen. Sie übertragen somit das sogenannte Totenfürsorgerecht auf die von Ihnen gewünschte Person. Dies kann vor allem bei Lebenspartnerschaften hilfreich sein, wenn man nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt.
Wichtig: Eine bevollmächtigte Person muss die Bestattungskosten nicht zwangsläufig übernehmen. Sie können mit einem entsprechenden Passus beispielsweise bestimmen, dass die Kosten aus Ihrem Erbe entrichtet werden sollen. Viele Menschen treffen vor ihrem Ableben eine finanzielle Bestattungsvorsorge durch Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder eines Bestattungsvorsorgetreuhandvertrags. Der hierfür hinterlegte Betrag kann für die Bestattung allumfassend genutzt werden.
Tipp: Um eventuelle Streitigkeiten zwischen Angehörigen und Familienmitgliedern zu vermeiden, ist es hilfreich die gewünschte Bestattungsart explizit zu benennen. Dies kann sowohl in die Bestattungsvollmacht mit aufgenommen, als auch explizit in einer separaten Bestattungverfügung hinterlegt werden.
Eine Vollmacht für die Bestattung ist gesetzlich bindend. Sie übertragen mit diesem Dokument die Totenfürsorge für Ihren Leichnam an die von Ihnen festgelegten Person offiziell. Daher ist es ratsam, die entsprechende Bestattungsvollmacht vorab mit der von Ihnen gewünschten Person detailliert zu besprechen. Die Vollmacht kann einfach, wie eine Bestattungsverfügung handschriftlich ausgefüllt oder unter Nutzung einer Vorlage erstellt werden.
Beachten Sie, dass wichtige Dokumente, wie die Vollmacht oder weitere Verfügungen, stets von Ihnen unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden. Geht die Vollmacht über mehrere Seiten, sollten Sie dies entsprechend durch eine Seitenzahlangabe kennzeichnen.
Es ist möglich das Dokument notariell beglaubigen zu lassen. Dies ist jedoch nicht zwingend.
Es kann eine Vielzahl von Gründen geben, warum die bevollmächtigte Person die ihr übertragene Totenfürsorge nicht übernehmen kann. Aus diesem Grund ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass die von Ihnen ausgewählte Person die Vollmacht an eine andere Person übertragen kann.
Wie vorangehend beschrieben, nutzt man die Vollmacht zur Bestimmung einer Person, die sich vollumfänglich um Ihre Beerdigung kümmern soll. Bei einer allgemeinen Bestattungsverfügung hingegen hinterlassen Sie Ihre persönlichen Wünsche für die Zeit nach dem eigenen Tod. Somit können Sie z.B. Angaben zum gewünschten Bestattungsunternehmen oder für die musikalische Untermalung Ihrer Trauerfeier, offiziell in der Verfügung festlegen.
Die einfachste Methode ist es Ihr vertrautes Umfeld über die von Ihnen durchgeführten oder geplanten Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Ferner ist es in der Regel besser die entsprechenden Vollmachten, Verfügungen und Angaben zu weiteren Dokumenten sowohl online als auch an einem sicheren Ort physisch zu hinterlegen. Im schlimmsten Falle gibt es somit mehrere Möglichkeiten für die Hinterbliebenen, um an die Informationen zu gelangen, die für die Beerdigung wichtig sind. Oft ist es hilfreich rechtzeitig Vorsorge zu betreiben und in ausführlichen Gesprächen mit vertrauten Personen über Ihre Beweggründe zu sprechen.
Zudem ist es empfehlenswert Verfügungen und Vollmachten vom Testament zu trennen. Oftmals erfolgt eine Testamentseröffnung erst Wochen nach dem Todesfall. Somit sind oft alle Bestattungsangelegenheiten bereits erledigt und die Beisetzung erfolgt, wenn das Testament offiziell verlesen wird. Machen Sie daher die wichtigsten Dokumente, die die Maßnahmen nach Ihrem Tod betreffen, für Ihre Vertrauensperson zugänglich. Es wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen Informationen über gewünschte Maßnahmen erst zu spät von den Angehörigen aufgefunden wurden. Somit konnten diese nicht berücksichtigt werden. Dies kann schnell zu Streitigkeiten innerhalb der Familie führen.
Die Erfahrung zeigt, eine gute Regelung von unvermeidbaren Themen schafft für die vorsorgende Person und das gesamte Umfeld Ruhe und Sicherheit. Sorgen Sie daher am besten online vor.
Unser Tipp
Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.
Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:
Wählen Sie die richtigen Aufbewahrungsorte für Ihre Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.
Vermeiden Sie dies mit einer Erstellung Ihres persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von Ihnen freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online Ihre Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.
Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.//s
Eine Bestattungsvollmacht ist kein Muss, kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie die gesetzlich bestattungspflichtigen Personen - aus welchem Grund auch immer - nicht mit der Ausrichtung der Bestattung belasten möchten. Viele Aspekte sind bei der umfänglichen Planung zu berücksichtigen.
Wünschen Sie sich eine Erdbestattung oder eine Einäscherung mit anschließender Urnenbestattung? Wer kümmert sich um das Grab bei der Wahl einer nicht pflegefreien Grabart? Sind Angehörige mit einem anonymen Urnengrab einverstanden?
Dies sind nur einige Fragen, die vorab geklärt werden sollten. Sprechen Sie früh offen über Ihre Wünsche und Bedenken. Somit stellen Sie sicher, dass Ihren Wünschen Folge geleistet wird und die bevollmächtigte Person in freiem Willen Verantwortung für Sie übernimmt.
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