Berliner Testament

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Berliner Testament - so erstellen Sie Ihr Ehegattentestament

Das sogenannte Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehe- und Lebenspartnern. Das Ziel dieses gemeinsamen Testaments zwischen zwei Menschen ist es Klarheit für die Erben zu hinterlassen und eine gesetzliche Erbfolge  zu vermeiden.

Nichtsdestotrotz kann das Berliner Testament auch Nachteile für die Erblasser, die sogenannten Testatoren, verursachen, die vor Erstellung dieser Art des Letzten Willens berücksichtigt werden sollten.

Erfahren Sie hier mehr darüber welche Vor- und Nachteile das Ehegattentestament bietet, welche formalen Aspekte berücksichtigt werden müssen und was das ganze mit Berlin zu tun hat.

Themen in diesem Artikel:

Was regelt ein Berliner Testament?

Im deutschen Erbrecht nennt man ein gemeinsames Testament zwischen Lebenspartnern und Ehepartnern Berliner Testament oder Ehegattentestament. In diesem gemeinsamen Letzten Willen setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Ferner wird gemeinsam bestimmt, dass mit dem Tod der zuletzt verstorbenen Person das Erbe an einen oder mehrere Dritte gehen soll. Oft werden gemeinsame Kinder als sogenannte Schlusserben eingesetzt. Das heißt, die Kinder erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. Somit werden die Kinder mit Abschlusses eines solchen gemeinschaftlichen Testaments zwischen Ehe- und Lebenspartnern in Bezug auf das Vermögen, des Partners, der zuerst stirbt, quasi enterbt. Zu beachten ist, dass Kinder eine Pflichtanspruch auf ihr Erbe besitzen (mehr dazu weiter unten).

Welche Vorteile bietet das Berliner Testament?

Das Berliner Testament wird als Einheitslösung zwischen Eheleuten bezeichnet. Hierbei werden die Vermögen der beiden Partner als eine Einheit verstanden, sodass die überlebenden Ehegatten nach dem Tod frei über das gesamte Vermögen verfügen können.

Das Ziel bei der Erstellung eines Ehegattentestaments ist es die gegenseitige Absicherung und eine unmissverständliche Handlungsanweisung nach dem ersten Todesfall zu hinterlassen. Sofern kein Testament besteht, erben Kinder, Witwen und Witwer zu gleichen Teilen im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge.

Das Berliner Testament wird von vielen Eheleuten und Lebenspartner aufgrund seiner Einfachheit geschätzt. Das Dokument ist schnell in wenigen Zeilen handschriftlich erstellt. Im Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und entscheiden, was nach dem zweiten Todesfall mit dem Vermögen geschehen soll. Dies kann besonders für Erblasser mit leiblichen Kindern sinnvoll sein und bietet eine sinnvolle Alternative zur gesetzlichen Erbfolge.

Ein besonderer Vorteil des Berliner Testaments liegt in der Vererbung von Immobilien. Befindet sich eine Immobilie im Besitz der Erblasser und es besteht keine testamentarische Regelung, greift die gesetzliche Erbfolge. Das heißt, dass Kinder und der überlebende Partner zu gleichen Teilen erben. Um den anderen Erben auszahlen zu können, müsste in vielen Fällen die Immobilie verkauft werden. Dem kann mit einem Gemeinschaftstestament entgegengekommen werden, da der gesamte Nachlass der Ehepaare erst nach dem Tod beider Lebenspartner unter den weiteren Erben aufgeteilt wird.

Viele Paare, die sich für ein Berliner Testament entscheiden, schätzen zudem die Transparenz für alle Beteiligten. Denn Änderungen, Ergänzungen oder der Widerruf des Testaments können nur gemeinsam von den Testamentverfassern vollzogen werden. Hierbei reicht es allerdings vollkommen das alte gemeinsame Testament zu vernichten und ein neues gemeinschaftliches Testament aufzusetzen.

Welche Nachteile können entstehen?

Nachteile können entstehen, wenn nur einer der beiden Testamentverfasser Änderungen vornehmen möchte. Für den Fall, dass ein einseitiger Widerruf vorgenommen werden soll, wird ein sogenannter notarieller Widerruf notwendig. Dieser muss von einem Gerichtsvollzieher offiziell an den anderen Partner übergeben werden.

Vor dem Erstellen dieser Testamentart sollten sich die Partner zudem bewusst sein, dass der gemeinsame Letzte Wille nach dem ersten Tod eines Partners nicht mehr ohne Weiteres geändert werden kann.

Tipp: Auch beim Berliner Testament besteht die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. Schlägt der testamentarisch festgelegte Erbe das Erbe aus, greift die gesetzliche Erbfolge.

Zudem sind steuerliche Aspekt vor der Erstellung dieser Verfügung zu betrachten. Vor allem, wenn die Partner über größere Vermögen verfügen, sollte man Freibeträge bei der Erbschaftssteuer beachten. Beispielsweise stehen Kindern bis zu EUR 400.000 steuerfrei pro Elternteil zu.

Was passiert bei einer Scheidung?

Normalerweise verlieren diese sogenannte wechselbezügliche Verfügungen  bei einer Auflösung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung seine Gültigkeit.

Nichtsdestotrotz ist es ratsam diese gemeinschaftliche Erklärung im Fall der Scheidung zu vernichten. Sollte es sich um ein notarielles Testament handeln, ist ein offizielles Verfahren notwendig. Das heißt, dass das Paar nach Scheitern der Ehe das gemeinsame Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen muss, bevor es vernichtet werden kann.

Die geschiedenen Eheleute habe jedoch die Möglichkeit auch nach dem Ende der Lebenspartnerschaft das gemeinsame Testament fortzuführen. Etwa bei gemeinsamen Kindern kann es durchaus Sinn machen, dass die testamentarischen Bestimmungen auch nach der Scheidung weiterhin ihre Wirkung behalten.

Was passiert bei erneuter Heirat?

Hier besteht die Hauptproblematik dieser Form der testamentarischen Verfügung. Nach dem eigenen Tod oder dem Versterben des Partners können sich die Lebensumstände ändern. Sollte es zu einer neuen Partnerschaft kommen, kann ein neues Testament nicht ohne Weiteres aufgesetzt werden. Der neue Lebenspartner ist in der Erbfolge nachrangig gegenüber den Bestimmungen des Berliner Testaments aus erster Ehe.

Aus diesem Grund ist es ratsam bereits bei der Erstellung des Ehegattentestaments mögliche zukünftige Lebensumstände des überlebenden Ehepartners zu berücksichtigen. Eine Freistellungsklausel beispielsweise kann dafür sorgen, dass der überlebende Ehepartner Familienmitglieder aus dem Erbe streichen kann.

Was ist eine Wiederverheiratungsklausel?

Zudem ist es möglich eine sogenannte Wiederverheiratungsklausel in das Testament mit aufzunehmen. Diese Klausel bestimmt, dass Teile oder der Umfang des gesamten Vermögens auf die Kinder übergeht, sofern der überlebende Partner erneut heiraten sollte.

Gibt es einen Pflichtanteil für Kinder?

Auch wenn es in der Praxis selten vorkommt, Kinder haben einen Anspruch auf ihren Pflichtanteil. Sie können diesen bereits nach dem Tod des ersten Elternteils auf Basis der sogenannten Pflichtteilklausel geltend machen.

Verlangt ein Kind nach dem ersten Tod eines Elternteils seinen Pflichtteil, erhält dieses im weiteren Erbfall auch nur den Pflichtteil. Die sogenannte Pflichtteilsstrafklausel soll vor allem bei Problematiken in Bezug auf Immobilenvermögen schützen.

Im Folgenden finden Sie eine mögliche Formulierung für die Pflichtteilsstrafklausel:

"Wird von einem unserer Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils sein Pflichtteil gefordert, werden er und mögliche direkte Nachfahren nicht Schlusserbe des zuletzt versterbenden Erblassers."

Sollte der Schlusserbe nach dem Tod des ersten Erblassers keine Ansprüche auf den Pflichtteil stellen, ist es hilfreich diesen offiziell auszuschlagen.

Neben den hier genannten Klauseln ist es zudem möglich weitere Klauseln in das Testament mit aufzunehmen. Beispiele hierfür können verschiedene Straf- oder Freistellungsklauseln sein.

Kann ich ein Berliner Testament selbst verfassen?

Ja, das Berliner Testament können Sie, wie ein allgemeines Testament, selbst verfassen. Sie können Ihren gemeinsamen Letzten Willen handschriftlich niederschreiben und gemeinsam mit Ihrem Partner unterschreiben. Wichtig ist, dass Sie den Ort und das Datum angeben und, sofern zutreffend, die Seitenanzahl nummerieren. Bei Fragen zum Testament können Sie anwaltliche Leistungen in Anspruch nehmen und/ oder das Testament in einer notariellen Form aufsetzten. Hierbei fallen jeweils Gebühren an.

Auch wenn man ein Berliner Testament mit wenigen Zeilen verfassen kann, ist es doch wichtig auf Formulierungen zu achten. So muss klar formuliert werden, dass der überlebende Ehepartner beim ersten Erbfall Alleinerbe ist. Schwammige Formulierungen können dazu führen, dass das gemeinsame Testament teilweise oder vollumfänglich für nichtig erklärt werden kann.

Ein Beispiel zur Formulierung für das Berliner Testament finden Sie hier:

"Hiermit setzen wir uns gegenseitig als Alleinerben für den ersten Erbfall ein. Als Schlusserben setzt der überlebende Erblasser unseren einzigen Sohn Peter ein. Für den Fall das der überlebende Ehepartner nach dem Ableben des ersten Ehepartners erneut heiratet, wird der neue Ehepartner vom Erbe ausgeschlossen. Das gesamte gemeinsame Vermögen soll in Gänze auf den gemeinsamen Sohn als Schlusserben übergehen".

Gibt es Alternativen zum Berliner Testament?

Wie bereits vorstehend beschrieben kann das Berliner Testament einige Nachteile mit sich bringen. So ist diese Form des Testaments besonders unter steuerlichen Gesichtspunkten wenig vorteilhaft. Anders gestaltete Arten von Testamenten können dafür sorgen, dass steuerliche Freibeträge optimal ausgeschöpft werden und vermeiden, dass bei größeren Vermögen die Erbschaftssteuer zweimal fällig wird. Fallabhängig kann es günstiger sein, Immobilen bereits beim Tod des ersten Lebens- oder Ehepartners an gemeinsame Kinder zu vererben.

Auch können zum Schutz des Wohnrechts des länger lebenden Ehegatten Erbverträge hilfreich sein. Den Erblassern bleibt nach Erstellung eines Erbvertrages grundsätzlich  das Recht in der Immobilie zu leben, sofern dies im Vertag zwischen den Parteien vereinbart wird. Ein Erbvertrag kann Sicherheit schaffen und finanzielle Schwierigkeiten vermeiden.

Ferner kann der gemeinsame Letzte Wille zweier Ehepartner um ein sogenanntes Supervermächtnis ergänzt werden. Dies führt dazu, dass es Überlebenden eingetragenen Lebenspartnern erlaubt ist, das Vermögen des ersten Ehepartners in Gänze oder zu Teilen an die Kinder oder andere Schlusserben weiterzugeben.

Unser Tipp

Lassen Sie sich beraten

Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.

Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:

Wählen Sie die richtigen Aufbewahrungsorte für Ihre Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.

Vermeiden Sie dies mit einer Erstellung Ihres persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von Ihnen freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online Ihre Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.

Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.

Was hat das Berliner Testament mit Berlin zu tun?

Die wichtigste Frage zum Schluss. Was hat das Berliner Testament mit Berlin zu tun und warum wird diese Form der wechselbezüglichen Verfügung mit der Bundeshauptstadt in Verbindung gebracht?

Leider ist die Begriffsherkunft nicht abschließend geklärt, jedoch sind sich Experten sicher, dass die heutige Verwendung des Begriffs als unhistorisch angesehen werden kann. Forschungen belegen, dass die ersten einheitlichen Testamentslösungen für Ehepaare auf Bayerisches Landesrecht zurückgehen. Unter gemeinem und preußischem Recht waren Trennungslösungen mit der Schaffung einer Vor- und Nacherbschaft gebräuchlich. Somit ist, so ernüchternd wie die auch Antwort ist, nicht endgültig geklärt, wie es zur Namensgebung des Ehegattentestaments gekommen ist.

§ 2077 Abs. 1 BGB – Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung

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