Vorsorgevollmacht

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✔ geprüft und rechtssicher

✔ nach Vorgaben des Bundesministerium der Justiz & BGH-konform

✔ gültig auch ohne Notar oder Anwalt

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Die Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit eine andere Person als Ihren Stellvertreter einzusetzen, sodass diese in Ihrem Namen handeln darf.

Hierbei kann sich diese Vollmacht auf die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten beziehen. Auch ist der Wirkungszeitpunkt frei wählbar. Das heißt, Sie entscheiden, wann von der Vorsorgevollmacht Gebrauch gemacht werden darf - beispielsweise wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, über Ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden.

Ziel der Vorsorgevollmacht ist es die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Da Sie mit dieser Vollmacht Menschen teilweise umfängliche Berechtigungen geben, in Ihrem Namen zu entscheiden, sollten Sie als Bevollmächtigte nur Menschen einsetzen, denen Sie vollumfänglich vertrauen und von denen Sie überzeugt sind, dass diese auch zu einem zukünftigen Zeitpunkt uneingeschränkt in Ihrem Sinne handeln werden.

Sollten Sie Fragen zum passenden Umfang Ihrer persönlichen Vorsorgevollmacht oder zum Themenbereich Vorsorge haben, können Sie ein kostenloses Vorsorgegespräch mit einem unserer VorsorgePlaner vereinbaren. Das Vorsorgegespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Wichtige Hinweise zur Vorsorgevollmacht

Ist eine Vorsorgevollmacht ausreichend bei Bankgeschäften?

Um missbräuchliche Zugriffe auf Kontoguthaben zu vermeiden, prüfen Banken und weitere Kreditinstitute Vollmachten zur Durchführung von Bankgeschäften besonders streng. Daher kann es ratsam sein, Ihr Geldinstitut persönlich mit der von Ihnen ausgewählten zu bevollmächtigenden Person aufzusuchen und die Erteilung einer Konto-/Depotvollmacht vor Ort zu erteilen. 

Ist ein Notar für die Vorsorgevollmacht notwendig?

Die Erstellung einer gültigen Vorsorgevollmacht ist ohne eine notarielle Beglaubigung machbar. Die Hilfe eines Notars ist nur erforderlich, sofern der Bevollmächtigte auch für gesellschaftsrechtliche Verfügungen oder Grundstücksgeschäfte eingesetzt werden soll.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Vorsorgevollmacht erfüllt sein?

Um eine Vorsorgevollmacht erstellen zu können, müssen Sie geschäftsfähig sein. Das heißt, Sie müssen in der Lage sein Ihre Wünsche selbstständig kommunizieren zu können. Sofern keine besonderen Hindernisse vorliegen, ist jeder Mensch ab 18 Jahren voll geschäftsfähig.

Beachten Sie: Sie müssen auch geschäftsfähig sein, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht anpassen oder rückgängig machen wollen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt geschäftsunfähig werden, behält Ihre Vorsorgevollmacht Ihre Gültigkeit.

Was geschieht ohne Vorsorgevollmacht?

Sollten Sie durch eine Krankheit oder eine Behinderung nicht mehr selbstständig in der Lage sein Entscheidungen zu treffen und keine Person über eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt haben, wird ein Betreuer von einem Betreuungsgericht bestimmt. Dieser Betreuer entscheidet hierauf für Sie. Ohne eine entsprechende Vorsorgevollmacht ist es nicht möglich, das Ihr (Ehe-)Partner oder Ihre erwachsenen Kinder für Sie entscheiden. 

Welche Bereiche und Aufgaben umfasst eine Vorsorgevollmacht?

Ihre individuelle Vorsorgevollmacht kann eine oder mehrere der folgenden Bereiche umfassen:

Gesundheitliche Bereiche: der Bevollmächtigte darf für Sie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Ärzte wählen und Behandlungen und Untersuchungen erlauben. 

Beispiele hierfür sind, das Anlegen einer Magensonde, die Durchführung von Impfungen oder auch die Blutabnahme.

Wohnangelegenheiten: der Bevollmächtigte kann für Sie entscheiden, ob Sie Zuhause ambulant oder stationär in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden. Zudem kann er entscheiden, wer in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung leben darf.

Post und Kommunikation: der Bevollmächtigte darf Ihre Post- oder E-Mail-Korrespondenzen lesen und beantworten. Ferner kann er in Ihrem Namen Handy- oder Festnetzverträge abschließen oder kündigen.

Behördengänge: der Bevollmächtige darf in Ihrem Namen Anwälte beauftragen, Behördengänge tätigen oder Sie bei der Rentenversicherung vertreten.

Rechtsgeschäfte und Vermögensverwaltung: der Bevollmächtigte darf für Sie Rechtsgeschäfte tätigen, Ihre Konten führen und Rechnungen bezahlen. Sofern eine notarielle Beglaubigung in diesem Bereich vorliegt, ist es dem Bevollmächtigten möglich Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen.

Bestattung: der Bevollmächtigte darf entscheiden wie und wo Sie bestattet werden sollen. Aus diesem Grund kann es ratsam sein, dass die Vorsorgevollmacht über den eigenen Tod hinaus ihre Gültigkeit behält. Somit können beispielsweise Bestattungskosten gezahlt werden, auch wenn das Erbe noch nicht feststeht oder es noch nicht zur Testamentseröffnung gekommen ist.

Tipp: regeln Sie alle Belange der Bestattung, um Gewissheit zu hinterlassen. Hier geht es zu Ihrem kostenlosen Vorsorge-Account:

Was wird nicht über eine Vorsorgevollmacht geregelt?

Auch wenn eine Vorsorgevollmacht umfänglich ist, gibt es Bereich die nicht über einen Bevollmächtigten übertragen werden können. Hier eine Auswahl von Bereichen, die nicht an einen Bevollmächtigten übertragen werden können:

Testament: der Bevollmächtigte darf kein Testament für Sie schreiben.

Heirat: der Bevollmächtigte darf keine Heirat für Sie durchführen.

Bestimmte medizinische Eingriffe: der Bevollmächtigte darf keine gefährlichen Operationen, wie zum Beispiel eine Herztransplantation, für Sie veranlassen. Ihre gewünschten medizinischen Behandlungen können Sie in Ihrer persönlichen Patientenverfügung hinterlegen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen: eine Verlegung in ein geschlossenes Wohnheim, die Nutzung von Bettgittern oder Bachfesseln dürfen nicht auf Entscheidung des Bevollmächtigten durchgeführt werden.

Wem hilft eine Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist ein umfassendes Dokument, dass die Einsetzung eines Betreuers vermeiden soll. Sofern Sie über einen Menschen in Ihrem Leben verfügen, dem Sie vollständig vertrauern und dieser die Verantwortung für Sie übernehmen möchte, ist eine Vorsorgevollmacht in vielen Lebensbereichen hilfreich.

Unser Tipp

Lassen Sie sich beraten

Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.

Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:

Wählen Sie die richtigen Aufbewahrungsorte für Ihre Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.

Vermeiden Sie dies mit einer Erstellung Ihres persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von Ihnen freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online Ihre Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.

Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.

Weitere Hinweise:

§ 1901a Bürgerliches Gesetzbuch - Bundesministerium der Justiz

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