VorsorgePlaner / Vorlagen / Konto- / Depotvollmacht
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Sollten Sie sich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht selbst um Bankgeschäfte kümmern können, ist eine Konto- oder auch Depotvollmacht sinnvoll. Denn, auch im Notfall sind engste Angehörige, wie Ehepartner oder erwachsene Kinder, nicht automatisch berechtigt Bankgeschäfte in Ihrem Namen zu tätigen.
Diese Vollmacht, umgangssprachlich auch Bankvollmacht genannt, gilt für Bankgeschäfte, die im Rahmen der Konto- und Depotführung erledigt werden. Hierbei ist diese von einer umfänglichen Vorsorgevollmacht zu unterscheiden. Während die allgemeine Vorsorgevollmacht mehrere Aspekte im täglichen Leben umfassen kann, bezieht sich eine Bankvollmacht ausschließlich auf Vermögensangelegenheiten, die von einem Bevollmächtigten in Ihrem Namen getätigt werden sollen.
Der Umfang der Konto-/ Depotvollmacht umfasst in der Regel:
Der Umfang der Konto-/ Depotvollmacht umfasst in der Regel nicht:
Auch wenn Vermögensangelegenheiten in einer Vorsorgevollmacht aufgenommen werden können, ist es ratsam eine Konto-/ Depotvollmacht zu erstellen, um spätere Probleme mit dem Geldinstitut zu vermeiden. Idealerweise informieren Sie Ihre Bank oder Sparkasse vorab, über Ihre Entscheidung und den von Ihnen Bevollmächtigten. Die ausgewählte Vertrauensperson muss volljährig und vollgeschäftsfähig sein, um als Bevollmächtigter eingesetzt werden zu können.
Tipp: Beachten Sie, dass für die Durchführung von Bankgeschäften über Onlinebanking eine Zusatzvereinbarung notwendig ist und in die Konto-/ Depotvereinbarung mit aufgenommen werden sollte. Somit ist es möglich, dass der von Ihnen Bevollmächtigte Ihre Vermögensangelegenheiten bequem online durchführen kann.
Auch wenn es oft unnötig erscheint, ist es ratsam auch eine Konto-/ Depotvollmacht bei einem Konto bei einer Direktbank zu erteilen. Genau genommen verstößt man gegen die Geschäftsbedingungen der Direktbank, wenn man seine Zugangsdaten zum Online-Konto einfach mit Dritten teilt.
Die Vergabe einer Bankvollmacht bei einer Direktbank ist nicht weiter kompliziert. Oftmals kann man die Vollmacht und den Bevollmächtigten direkt in seinem eigenen Bankaccount hinterlegen, verwalten und gegebenenfalls wieder entfernen. Hilfreich ist es zudem, wenn man für den Bevollmächtigten eigene Zugangsdaten zum Online-Banking einrichtet und eine Girokarte für diesen beantragt.
Eine Vorlage für die Verfügung können Sie hier kostenlos downloaden:
Eine abgeschlossene Bankvollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Sofern das Vertrauensverhältnis zum Bevollmächtigten gestört ist oder ein anderer Grund vorliegt, können Sie die Sparkasse oder Bank entsprechend (schriftlich) informieren und die Vollmacht widerrufen.
Beachten Sie, dass die eigenhändig unterschriebene Vollmacht ab dem Zeitpunkt der Unterschrift gilt. Somit kann der Bevollmächtigte schon vor einer möglichen Krankheit Bankgeschäfte für Sie durchführen.
Wichtig: Erteilen Sie die Vollmacht nur den Menschen, denen Sie vollumfänglich vertrauen. Grundsätzlich trägt der Kontoinhaber das Risiko bei einem Vollmachtsmissbrauch.
Außerdem kann eine Bankvollmacht automatisch auslaufen, sofern
Unser Tipp
Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.
Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:
Wählen Sie die richtigen Aufbewahrungsorte für Ihre Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.
Vermeiden Sie dies mit einer Erstellung Ihres persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von Ihnen freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online Ihre Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.
Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.//s
Nein, ein Notar ist für die Vollmacht ist nicht notwendig und kann formlos erteilt werden.
Grundsätzlich gibt es drei Arten von Vollmachten für Vermögensangelegenheiten:
Die richtige Aufbewahrung der Konto- / Depotvollmacht ist von fundamentaler Bedeutung. Nur so kann sichergestellt werden, dass Konto- / Depotvollmachten gefunden werden, wenn man diese benötigt.
Um ein sicheres aufbewahren der Konto- / Depotvollmacht sicherzustellen und dem benannten Vormund ein Zugang zum Dokument gut und einfach zur Verfügung zustellen ist eine digitale Hinterlegung im persönlichen Vorsorgebereich sinnvoll.
Sofern Sie über eine Person verfügen, der Sie vollumfänglich vertrauen und Sie für den Notfall vorsorgen möchten, ist eine Bankvollmacht sinnvoll. Nicht nur stellen Sie sicher, dass im Fall der Fälle Vermögensgeschäfte in Ihrem Sinne getätigt werden können, sondern ermöglichen dem Bevollmächtigen sich auf etwaige Notfallsituationen vorzubereiten.
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