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Sorgerechtsverfügung →

Betreuungsverfügung →

Bestattungsverfügung →

Testament →

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Die Verfügung - Ihr Wille geschehe

letzte Aktualisierung des Artikels: Mittwoch, d. 22. Mai 2024

Ihre Wünsche und Willensbekundungen haben Bedeutung - auch dann, wenn Sie diesen nicht mehr selbst und aus eigener Kraft äußern können. Um auf Notsituationen vorbereitet zu sein, helfen Verfügungen. In diesen Willenserklärungen können Sie vorab bestimmen, wie nach Eintritt einer bestimmten Situation verfahren werden soll.

Finden Sie im Folgenden wichtige Informationen zu den gängigsten Verfügungen und was bei deren Erstellung beachtet werden sollte.

Was ist bei der Erstellung von Verfügungen zu beachten?

Es gibt viele Vorlagen zu Verfügungen jeglicher Art im Internet. Wichtig ist, dass diese Vorlagen auch für Ihren Anwendungsfall passen. Vergleichen Sie daher mehrere Vorlagen miteinander.

Als Privatperson gibt es bei der Erstellung einer Verfügung nur wenige Vorschriften. Die meisten Verfügungen können formlos oder sogar mündlich erstellt werden. Nichtsdestotrotz ist es ratsam die in der Verfügung schriftlich festzuhalten und zu unter Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen.

Grundsätzlich muss bei der Erstellung einer Verfügung die Einwilligungsfähigkeit und Volljährigkeit des Verfassers gewährleistet sein.

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legt eine volljährige Person schriftlich fest, ob in einer bestimmten Situation, die zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorsteht, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen durchgeführt werden sollen oder nicht. Das heißt, Personen können frühzeitig festlegen, wie und auf welche Weise verfahren werden soll, wenn diese zu einem zukünftigen Zeitpunkt nicht mehr selbst ihren Willen ausdrücken können. Dies kann auch bei lebenserhaltenden Maßnahmen gelten. Viele Menschen entscheiden sich für die Patientenverfügung, um Familienangehörige in schweren Situationen zu entlasten.

Was ist eine Sorgerechtsverfügung?

Die Sorgerechtsverfügung ist ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, in dem hinterlegt wird, wie in Bezug auf die Sorge für ein minderjähriges Kind im Falle eines eventuellen Ablebens der Eltern umgegangen werden soll.

Grundsätzlich soll die Sorgerechtsverfügung eine Antwort auf die Frage geben, wer die Sorge für den erklärenden Elternteil des minderjährigen Kindes im Todesfall übernehmen soll.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Bedarfsfall Ihre Betreuung übernehmen soll. Der größte Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung liegt darin, dass letztere, unabhängig von zeitlicher Dringlichkeit, nicht sofort bei Eintritt eines Notfalls greift. Zunächst entscheidet ein Betreuungsgericht, ob eine Betreuung zwingend notwendig ist. Mit Ihrer gültigen Betreuungsverfügung können Sie die Entscheidung des Betreuungsgerichts lenken. Nur für den Fall, dass das Betreuungsgericht die von Ihnen gewählte Person als ungeeignet einstuft, darf es einen anderen Betreuer für Sie benennen.

Was ist eine Bestattungsverfügung?

In einer Bestattungsverfügung halten Sie Ihre Wünsche für die eigene Bestattung schriftlich fest.  Der in dieser Verfügung festgehaltene eigene Wille ist bindend, da es sich bei diesem Dokument unter juristischen Aspekten um eine Willenserklärung handelt mit der Sie Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht zum Ausdruck bringen. Sofern die Verfügung nicht mit einer Bestattungsvollmacht verbunden ist, richtet sie sich an die bestattungspflichtige Person (Totenfürsorgepflichtigen).

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Ist ein Testament eine Verfügung?

Auch bei Testamenten in jeglicher Form handelt es sich um Verfügungen. Juristen sprechen hier von Verfügungen von Todes wegen oder auch von einer letztwilligen Verfügungen. Viele Menschen haben ein besonderes Interesse an einem persönlichen Testament, um eine klare Regelung und mögliche Grundlage für die Weitergabe des eigenen Vermögens zu gewährleisten. Gibt es kein Testament greift die gesetzliche Erbfolge.

§ 1827 BGB - Patientenverfügung

§ 1776 BGB - Benennungsrecht der Eltern

§ 1924 BGB - Gesetzliche Erben erster Ordnung

§ 1937 - Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung

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