VorsorgePlaner / Vorlagen
✔ kostenlos und schnell erstellt
✔ geprüft und rechtssicher
✔ nach Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz & BGH-konform
✔ gültig auch ohne Notar oder Anwalt
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Eine Verfügung ist eine schriftliche Willenserklärung zu einer Rechtsfolge. Das heißt, dass eine Person Ihren Willen vor Eintreffen eines bestimmten Ereignisses äußern kann. Sollte dieses Ereignis in der Zukunft tatsächlich eintreten, werden die in der Verfügung angebenden Willenserklärungen berücksichtigt. Wichtig hierbei ist, dass die Gültigkeit einer Verfügungen oft bei Eintritt eines Ernstfalls von verantwortlichen Stellen (z.B. Betreuungsgericht) überprüft werden. Dies macht genaue Formulierungen und die Einhaltung einiger weniger formellen Vorgaben (z.B. handschriftliche Unterschrift, Datum, Ort) zwingend notwenig.
Die Patientenverfügung ist Ihre persönliche Vorsorgemaßnahme für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr gegenüber Einrichtungsträgern (z.B. Seniorenresidenzen), Pflegekräften oder Ärzten ausdrücken können. Diese Willenserklärung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen, wie z.B. Operationen und Heileingriffen. Zudem steht das Dokument oft in Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen.
Damit die Patientenverfügung wirksam ist, muss diese zwingend in Schriftform erfasst sein.
-> Hier mehr über die Patientenverfügung erfahren
Voraussetzungen
Jede volljährige Person, die zum Zeitpunkt des Verfassens einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung erstellen. Hierbei ist es empfehlenswert sich bei der Erstellung der Verfügung umfänglich von eine:r Expert:in beraten zu lassen.
Vorteile Patientenverfügung
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Zu beachten - Patientenverfügung
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Praxisbeispiel Patientenverfügung
Claudia Z. hat mit der Vorlage des VorsorgePlaners.online Ihre persönliche Patientenverfügung erstellt. In Ihrer schriftlichen Willenserklärung gibt Sie an, dass Sie bei einer möglichen Demenz ohne Aussicht auf Heilung keine künstliche Ernährung erhalten möchte.
Einige Jahre später, kommt es tatsächlich zum Demenzfall und Frau Z. kann keine Nahrung mehr selbstständig zu sich nehmen. Die von Frau Z. informierte Vertrauensperson informiert ihre Ärzte entsprechen und legt Ihnen die schriftlich ausgefüllte Patientenverfügung vor. Die Ärzte halten sich an Frau Z.'s verfasste Willenserklärung und verzichten auf die künstliche Verlängerung ihres Lebens.
Mit Ihrer persönlichen Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer oder auch wer gerade nicht als Ihre Betreuer:in eingesetzt werden soll, sofern Sie keine Entscheidungen mehr selbst treffen können. Das heißt, Sie legen im Voraus fest, wer im Ernstfall Ihre Betreuung übernehmen soll. Sollte der Ernstfall eintreffen und keine persönliche Betreuungsverfügung vorliegen, wird Ihnen eine fremde Person von einem Betreuungsgericht zugeteilt. Viele Menschen in Deutschland favorisieren daher bereits frühzeitig eine Ihnen bekannte Vertrauensperson für den Fall der Fälle als Ihre:n Betreuer:in zu benennen. Die Betreuungsverfügung endet mit dem Tod der Verfügenden.
-> Hier mehr über die Betreuungsverfügung erfahren
Voraussetzungen Betreuungsverfügung
Ihre persönliche Betreuungsverfügung können Sie grundsätzlich selbstständig anfertigen, sofern Sie bei Zeitpunkt der Erstellung volljährig und geschäftsfähig sind.
Bei der Benennung Ihre:r gewünschten Betreuer:in müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Vorteile Betreuungsverfügung
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Zu beachten - Betreuungsverfügung
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Praxisbeispiel Betreuungsverfügung
Mathias G. ist alleinstehend und möchte eine mögliche Betreuung durch einen fremden Betreuer vermeiden. Aus diesem Grund erstellt er eine Betreuungsverfügung und gibt hier seine Bekannte Uta S. als gewünschte Betreuungsperson an. Vorab spricht er mit Uta über seine Wünsche. Uta stimmt seiner Entscheidung zu.
Jahre später erkrankt Mathias und kann seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig besorgen. Das Betreuungsgericht entspricht Mathias Betreuungsverfügung nach vorheriger Überprüfung und setzt Uta als seine Betreuerin ein. Uta übernimmt nun die Betreuung für Mathias und regelt unter anderem seine Bankgeschäfte.
Jährlich verlieren rund 1.000 minderjährige Kinder in Deutschland beide Elternteile.
Die Sorgerechtsverfügung gibt Ihnen als Mutter oder Vater die Möglichkeit einen Vormund für Ihre minderjährigen Kinder zu benennen. Dieser wiederum wird für die elterliche Sorge der Kinder eingesetzt, sofern Ihnen etwas zustoßen sollte. Somit ist der zentrale Punkt der Sorgerechtsverfügung die Frage, wer das Sorgerecht für die Kinder nach dem Tod der Eltern übernimmt.
-> Hier mehr über die Sorgerechtsverfügung erfahren
Voraussetzungen Sorgerechtsverfügung
Um eine rechtsgültige Sorgerechtsverfügung zu erstellen, muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein. Sie müssen im Besitz des Sorgerechts für das Kind bzw. die Kinder sein. Der eingesetzte Vormund muss zudem volljährig und jung genug sein, um die Vormundschaft bis zur Volljährigkeit des Kindes/ der Kinder ausüben zu können. Aus diesem Grund werden oft andere Personen als die Großeltern eingesetzt.
Wichtig: Eine Taufpatenschaft ist nicht mit einer Sorgerechtsverfügung gleichzusetzen. Die Taufpatenschaft ist von symbolischen Charakter.
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Vorteile Sorgerechtsverfügung
Zu beachten - Sorgerechtsverfügung
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Praxisbeispiel Sorgerechtsverfügung
Lucca ist 12 Jahre alt und Sohn von Sabine und Gunner U.. Sabine und Gunner versterben bei einem Autounfall bei einer gemeinsamen Autofahrt. Da eine rechtskräftige Sorgerechtsverfügung, in der Gunners Schwester Maria als Vormund eingetragen ist, besteht, wächst Lucca fortan bei Maria auf. Maria übernimmt alle elterlichen Rechte und Pflichten für Lucca für die Zeit seiner Minderjährigkeit.
Eine Vollmacht stellt per Definition ein Rechtsgeschäft zwischen einem Vollmachtgeber und einem oder mehreren Bevollmächtigten dar. Hierbei ermächtigt der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten (manchmal auf Stellvertreter oder Vollmachtnehmer genannt) etwas an seiner Stelle in seinem Namen zu tun, wie z.B. umfangreiche Rechtsgeschäfte (siehe Generalvollmacht) oder einzelne Aufgaben des täglichen Lebens (z.B. mit der Konto-/ Depotvollmacht) zu übernehmen.
Grundsätzlich müssen sowohl Vollmachtgeber als auch Bevollmächtigter volljährig und geschäftsfähig beim Erstellen einer jeweiligen Vollmacht sein. Sollte der Bevollmächtigter aufgrund einer nicht mehr vorliegenden Geschäftsfähigkeit, die in der zuvor ausgestellten Vollmacht beschriebene Aufgaben nicht mehr ausüben können, wird dieses nichtig.
Eine Vorsorgevollmacht ist ein umfängliches Dokument, welches dem Bevollmächtigten mit umfangreichen Rechten ausstattet. Allgemein ermächtigt die Vorsorgevollmacht die bevollmächtigte Person dazu, den Vollmachtgeber in persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Beispiele hierfür sind Vertretung bei Geldgeschäften oder Gesundheitsfragen im Namen des Vollmachtgebers.
-> Hier mehr über die Vorsorgevollmacht erfahren
Voraussetzungen Vorsorgevollmacht
Zwingend notwendig für die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht ist die Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit sowohl vom Vollmachtgeber, als auch des Bevollmächtigten.
Ferner muss dieses weitreichende Dokument verschiedenen Voraussetzungen erfüllen. So muss die Vorsorgevollmacht zwingend in schriftlicher Form festgehalten sein, mit einem lesbaren Datum und einer eigenhändigen Unterschrift versehen sein.
Beachten Sie, dass es möglich ist mehrere Personen als Bevollmächtigte einzusetzen. Diese entweder gemeinschaftlich oder einzeln vertretungsberechtigt sein.
Gerade die Geschäftsfähigkeit kann mitunter ein Problem darstellen, denn diese liegt in der Regel bereits bei einer beginnenden Demenz nicht mehr vor. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, entsprechende Vollmachten frühzeitig zu erteilen.
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Vorteile Vorsorgevollmacht
Zu beachten - Vorsorgevollmacht
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Praxisbeispiel Vorsorgevollmacht
Alfred D. erstellt eine Vorsorgevollmacht und gibt seine Frau Rita als Bevollmächtigte an. Bei Unfähigkeit von Alfred D. kann Rita Bankgeschäfte für Alfred erledigen, auch wenn er nicht vor Ort ist. Neben Rita gibt Alfred ihren gemeinsamen Sohn Fritz als Bevollmächtigten an. Somit ist die Handlungsfähigkeit auch für den Fall gegeben, sollten beide Elternteile in der Zukunftgemeinsam nicht mehr Handlungsfähig sein.
Mit einer Konto-/ Depot-/ Schrankvollmacht berechtigen Sie den von Ihnen gewählten Bevollmächtigten dazu Bankgeschäfte in Ihrem Namen durchzuführen. Hierbei kann Ihre bevollmächtigte Vertrauensperson über Ihre jeweiligen Guthaben verfügen (z.B. durch Schecks, Barabhebungen, Überweisungen) und weitere Konten einrichten. Ferner ist es möglich Kredite in Anspruch zu nehmen und von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch zu machen. Zur Erteilung von Untervollmachten ist der Bevollmächtigte normalerweise nicht berechtigt. Zu beachten ist, dass Sie Ihre Vollmachten beschränken können. Während Sie bei einer Konto- oder Depotvollmacht den Zugriff auf bestimmte Konten oder Depots erlauben, gilt eine Bankvollmacht umfänglich.
-> Hier mehr über die Konto-/ Depot-/ Schrankvollmacht erfahren
Voraussetzungen Konto-/ Depot-/ Schrankvollmacht
Geldinstitute und Banken fordern eine Bankvollmacht in schriftlicher Form. Zudem müssen Vollmachtgeber und die bevollmächtigte Person volljährig und voll geschäftsfähig sein. Zwar ist ein Widerruf der Vollmacht jederzeit möglich, allerdings bitten viele Banken und Sparkassen darum, diese aus Beweisgründen schriftlich zu formulieren.
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Vorteile Konto-/ Depotvollmacht
Zu beachten - Konto-/ Depotvollmacht
Wichtig: Ehepartnerinnen und Ehepartner sind keine gesetzlichen Vertreter der oder des jeweils anderen und daher nicht automatisch berechtigt auf die Konten der Partnerin/ des Partners zuzugreifen. Auch Ehepartner benötigen eine Konto- oder Bankvollmacht.
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Praxisbeispiel Konto-/Depotvollmacht
Klaus erstellt eine Kontovollmacht für seinen Sohn Peter, damit dieser Geld für diesen von der Bank abholen kann. Seine Frau Miriam verfügt eine Bankvollmacht von Klaus und kann umfängliche Bankgeschäfte in seinem Namen tätigen.
Ein Testament ist eine sogenannte letztwillige Verfügung, durch die der Verfügende, auch Erblasser oder Testator genannt, Erben bestimmt oder von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt. Zudem können durch ein Testament Vermächtnisse oder Auflagen schriftlich erfasst und Testamentvollstrecker eingesetzt werden.
Bei einem Testament handelt es sich um Ihre persönliche Letztwillige Willenserklärung. In der Sie Ihr Erbe und Ihre Erben bestimmen können. Um ein rechtssicheres Testament zu erstellen sind nur wenige formale Vorgaben zu beachten.
-> Hier mehr über das handschriftliche Testament erfahren
Voraussetzungen Testament
Der § 2267 I BGB gibt vor, dass das privatschriftliche Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss. Zudem muss der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung des Testament das achtzehnte Lebensjahr vollendet und voll geschäftsfähig sein. Sollte eine eigenhändige Erstellung des Testament nicht möglich sein, ist kann man ein kostenpflichtiges notriell beglaubigtes Testament erstellen.
-> Jetzt Vorlage handschriftliches Testament kostenlos herunterladen
Vorteile Testament
Zu beachten - Testament
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Praxisbeispiel Testament
Olaf A. möchte seinen gesamten Besitz nach dem Versterben an einen ihm wichtigen Wohltätigkeitsverein spenden. Aus diesem Grund erstellt er ein handschriftliches Testament. Olafs Kinder und Ehefrau erhalten den ihnen zustehenden Pflichtanteil. Der Rest des Vermögens geht an den Wohltätigkeitsverein.
Das Berliner Testament ist eine Form des Gemeinschaftlichen Testaments. Hierbei setzen sich Eheleute und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gegenseitig als Alleinerben ein.
-> Hier mehr über das Berliner Testament erfahren
Voraussetzungen Berliner Testament
Um ein Berliner Testament erstellen zu können, muss eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegen. Die Erstellung eines Berliner Testaments für langjährige Paare ohne Ehe- oder Lebenspartnerschafturkunde ist nicht möglich.
Berliner Testament Vorteile
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Zu beachten - Berliner Testament
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Praxisbeispiel Berliner Testament
Inge und Georg M. haben ein gemeinsames Berliner Testament erstellt und sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Nach dem Tod des letzten Ehepartners soll das gesamte Vermögen an Sohn Ole gehen. Nach dem Tod Georgs heiratet Inge erneut. Das Testament kann Inge nicht mehr anpassen. Ole bleibt weiterhin Alleinerbe.
Unser Tipp
Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.
Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:
Wählen Sie die richtigen Aufbewahrungsorte für Ihre Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.
Vermeiden Sie dies mit einer Erstellung Ihres persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von Ihnen freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online Ihre Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.
Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.//s
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