VorsorgePlaner / Vorlagen / Antworten zur Betreuungsverfügung
letzte Aktualisierung des Artikels: Dienstag, d. 21. Mai 2024
Niemand denkt gerne darüber nach und doch ist die eigene Handlungsunfähigkeit beispielsweise nach einer Erkrankung oder einem Unfall ein reales Szenario.
Aus diesem Grund ist es wichtig, zur frühzeitig passende Vorsorgemaßnahmen für den Ernstfall zu ergreifen.
Eine dieser wichtigen Maßnahmen ist die Erstellung einer persönlichen Betreuungsverfügung.
Mit dieser Art der Verfügung setzt du eine geeignete Person für den Fall deiner eigenen Unfähigkeit als deine Vertretung ein.
Unsere tägliche Arbeit als VorsorgePlaner:innen zeigt immer wieder, dass die Erstellung einer Betreuungsverfügung für viele unserer Kunden zu den wichtigsten Angelegenheiten in Bezug auf die eigene Vorsorgeplanung gehört.
Daher haben wir die häufigsten Fragen, die uns zu diesem Thema in unseren Beratungsgesprächen begegnen, gesammelt und beantwortet.
Lese weiter und erhalte konkrete Antworten auf Fragen, die Menschen bewegen, wenn sie eine Betreuungsverfügung für sich oder jemanden anderen erstellen.
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Mit der Betreuungsverfügung schaffst du Klarheit. - Bildquelle: Andrea Piacquad - pexels.com
Im Folgenden findest du Antworten auf Fragen, die uns während unserer Beratungsgespräche in Bezug auf die Erstellung einer Verfügung zur Betreuung gestellt worden sind.
Sofern du einen kostenlosen Vordruck für die Erstellung der Verfügung benötigst, findest du diesen hier:
Finde hier Antworten auf allgemeine Fragen rund um das Thema Betreuung und die Erstellung einer auf deine Bedürfnisse abgestimmten Verfügung.
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der du eine Person im Voraus festlegst, die im Falle deiner Entscheidungsunfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit als dein Betreuer eingesetzt werden soll.
In der Betreuungsverfügung kannst du auch konkrete Anweisungen und Wünsche bezüglich deiner Betreuung festhalten.
Die Verfügung kann an anderen Vorsorgemöglichkeiten, wie zum Beispiel eine existierende Patientenverfügung anschließen.
Ein Betreuer übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben. Ziel der Betreuung ist es, die betroffene Person in ihrem täglichen Leben bestmöglich zu unterstützen.
Hierzu gehören beispielsweise:
Das Hauptaugenmerk des Betreuers sollte es sein, stets im besten Interesse der betreuten Person zu handeln und dafür Sorge zu tragen, nach ihren Wünsche und Bedürfnisse zu handeln.
Mit der Betreuungsverfügung legst du einen oder zwei Betreuer für dich fest. / Bildquelle: CDC - unsplash.com
Eine Person, die in der Lage ist, Interessen anderer zu vertreten und die Anforderungen des Amtes zu erfüllen, kann Betreuer werden.
In der Praxis wird das Amt oft von einem Familienmitglied, Freund oder einem professionellen hauptberuflich tätigen Betreuer übernommen.
Bei der Auswahl deines Betreuers solltest du darauf achten, dass die von dir vorgeschlagene Person bereit und in der Lage ist, diese Verantwortung für dich zu übernehmen. Zudem solltest du dich vergewissern, dass die von dir gewählte Person auch in Notsituationen deine Wünsche und Bedürfnisse durchsetzt.
Ja, es ist möglich, in einer Betreuungsverfügung unterschiedliche Personen zu benennen. Es können maximal zwei Personen als Betreuer benannt werden.
Beachte, dass die Aufgaben klar verteilt werden sollten. Sofern du zwei Betreuern die gemeinsame Verfügungsgewalt für die gleichen Aufgaben einräumst, birgt dies immer die Gefahr zu Meinungsverschiedenheiten im Vorgehen zu provozieren. Dies kann sich negativ auf die Betreuung auswirken. Aus diesem Grund solltest du von Anfang an bestimmte Teilbereiche benennen, die von einem oder dem anderen Betreuer übernommen werden sollen.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, zwei Betreuer zu benennen, wenn es darum geht, bestimmte Bereiche wie Gesundheitsfürsorge und Finanzen zu regeln.
Stelle von Anfang an sicher, dass beide Betreuer in der Lage sind, effektiv zusammenzuarbeiten und die Aufgaben klar zu definieren, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Sprich frühzeitig mit deinen Personen über deine Planungen.
Grundsätzlich ist die Erstellung einer Betreuungsverfügung für jeden ratsam.
Es kann jederzeit passieren, dass du durch eine auftretende Behinderung oder eine Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage bist, wichtige Entscheidungen zu treffen und somit eine Betreuung benötigst.
Besonders wichtig ist eine Betreuungsverfügung für ältere Menschen oder Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, die in absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage sein könnten, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Auch Menschen, die sich in risikoreichen Berufen wie beispielsweise Extremsportarten oder im Militär engagieren, sollten eine entsprechende Verfügung erstellen.
Möchtest du zudem vermeiden, dass Angehörigen oder Vertraute als deine Betreuer eingesetzt werden, kannst du dies vermeiden, indem du eine oder zwei Personen aktiv in deiner Verfügung benennst.
Somit schaffst du nicht nur Klarheit für dich, sondern entlastest deinen engsten Umkreis.
Ohne eine Betreuungsverfügung trifft das Betreuungsgericht die Wahl. / Bildquelle: Pixabay - pexels.com
Wenn keine gesonderte Betreuungsverfügung vorhanden ist und du aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder deines Alters nicht mehr in der Lage bist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen, muss das Betreuungsgericht darüber entscheiden, ob eine Betreuung erforderlich ist. Ist dies der Fall, bestellt das Gericht einen Betreuer für dich.
Die Praxis zeigt, dass es bei dieser Sachlage zu Unstimmigkeiten kommen kann, wer als Betreuer eingesetzt werden soll.
Es kommt auch vor, dass keine geeigneten Personen vorhanden sind, die als dein Betreuer infrage kommen.
In diesem Fall wird ein Berufsbetreuer bestellt, dessen Kosten vom Betreuten getragen werden müssen.
Ja, das Betreuungsgericht ist verpflichtet, eine vorhandene Betreuungsverfügung zu berücksichtigen, wenn es um die Auswahl eines Betreuers geht.
Wichtig: Die in der Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche sind für das Gericht grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn sie von einem Geschäftsunfähigen geäußert werden.
Das Gericht ist jedoch nicht verpflichtet, den in der Betreuungsverfügung benannten Betreuer zu ernennen.
Es prüft vielmehr, ob die in der Verfügung genannten Wünsche und Vorstellungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben umgesetzt werden können.
Eine Betreuungsverfügung sollte individuell auf deine Bedürfnisse zugeschnitten sein.
Folgende Punkte sollten jedoch in der Regel in einer Betreuungsverfügung festgehalten werden:
Beachte, dass du die Betreuungsverfügung sorgfältig und verständlich formuliert, da final das Betreuungsgericht entscheidet, wer die Betreuung übernimmt.
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Eine Betreuungsverfügung kannst du selbst erstellen. / Bildquelle: Mohammad Danish - pexels.com
Eine Betreuungsverfügung kannst du auf verschiedene Weisen erstellen. Hier sind drei mögliche Vorgehensweisen:
Tipp: Überprüfe und aktualisiere deine Betreuungsverfügung in regelmäßigen Abständen. Somit stellst du sicher, dass sie deine aktuellen Bedürfnisse und Wünsche wiedergibt.
Eine Betreuungsverfügung ist ein rechtlich bindendes Dokument, das im Vorfeld einer möglichen späteren Betreuungsbedürftigkeit erstellt wird. Die Verfügung kannst du auf verschiedene Arten erstellen.
Zunächst solltest du dir über deine eigene Situation Gedanken machen und festlegen, wer im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit als dein Betreuer infrage kommt.
Weiterhin solltest du vorab Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich deiner eigenen Pflege, Unterbringung und Finanzen niederschreiben.
Im Anschluss daran kannst du dich entscheiden, ob du die Verfügung selbstständig oder mit professioneller Unterstützung erstellen möchtest.
Beachte: Rechtlicher Rat empfiehlt sich, wenn Vermögen vorhanden ist, es Streit in der Familie oder komplizierte Regelungen gibt.
Eine Betreuungsverfügung kann sehr unterschiedliche Kosten verursachen, je nachdem wie und wo du diese erstellst.
Es ist durchaus möglich, eine Betreuungsverfügung selbst zu erstellen. Dies erzeugt in der Regel keine Kosten außer die Kosten für Papier und Druckertinte.
Allerdings kann eine selbstständig verfasste Verfügung auch Risiken bergen, wenn sie nicht fachgerecht erstellt ist.
Alternativ kannst du dich von einem unserer Experten beraten lassen und gemeinsam mit ihm deine Betreuungsverfügung erstellen. Die Kosten werden nach zeitlichem Aufwand der Beratung berechnet.
Auch gibt es spezialisierte Betreuungsvereine, die bei der Erstellung von Betreuungsverfügungen helfen. Die Kosten dafür können ebenfalls je nach Verein und Aufwand sehr unterschiedlich sein.
Die Praxis zeigt: Grundsätzlich lohnt es sich, in eine fachgerechte und sorgfältig erstellte Betreuungsverfügung zu investieren, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein.
Die Kosten dafür sollten jedoch immer im Verhältnis zum individuellen Bedarf und zur finanziellen Situation stehen.
Die Betreuungsverfügung ist Teil einer aktiven Vorsorge. / Bildquelle: Steshka Willems - pexels.com
Es gibt keine feste Regel, wie oft du deine Betreuungsverfügung aktualisieren solltest. Die in deiner Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche und Anweisungen sollten jedoch deiner aktuellen Lebenssituation entsprechen.
Ändern sich deine persönliche oder die familiäre Situation oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen, kann es durchaus sinnvoll sein Änderungen, vorzunehmen.
Du solltest dich zudem regelmäßig mit den von dir vorgesehenen Bevollmächtigten oder Betreuern besprechen. Somit kannst du sicherstellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind und deine individuellen Bedürfnisse und Wünsche kennen.
Eine existierende Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung sind Instrumente der Vorsorge und wichtige Dokumente für die persönliche Vorsorge.
Die Vollmacht beziehungsweise Verfügung gilt für den Fall, dass du selbst aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Alter nicht mehr in der Lage ist, deine Angelegenheiten eigenständig zu regeln.
Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Dokumenten liegt darin, dass man mit einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson bevollmächtigt, in seinem Namen Entscheidungen zu treffen und Rechtsgeschäfte abzuschließen, während bei einer Betreuungsverfügung eine Vertrauensperson bestimmt wird, die im Falle einer Betreuung durch das Gericht die Wünsche des Betroffenen gegenüber dem Gericht vertritt.
Das heißt, dass der Betreuer gesetzlichen Beschränkungen und der gerichtlichen Überwachung unterliegt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Vorsorgebevollmächtigten.
Tipp: Die Wirksamkeit der Vollmacht ist auch gegeben, wenn diese ohne notarielle Beurkundung erstellt. Das heißt, die Vorsorgevollmacht kann genauso wie die Verfügung selbstständig erzeugt werden. Voraussetzung ist die gute Lesbarkeit und Unterschrift der Vollmacht.
→ Hier findest du weitere Infos für die wirksame Vollmacht.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man auch Regelungen für den Fall treffen, wenn man vorübergehend handlungsunfähig wird, während eine Betreuungsverfügung nur dann greift, wenn eine gerichtliche Betreuung angeordnet wird. Es ist daher empfehlenswert, beide Instrumente zu nutzen, um die eigene Vorsorge abzudecken.
Tipp: Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann eine ergänzende Betreuungsverfügung hilfreich sein.
Daneben sind auch weitere Vorsorgedokumente wie die Bestattungsverfügung und Patientenverfügung sinnvoll.
Die Betreuungsverfügung gilt nicht über den Tod hinaus. / Bildquelle: Pavel Danilyuk - pexels.com
Nein, für den Todesfall gibt es andere Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel ein Testament. Die eigene Bestattung kannst du mit einer Bestattungsverfügung festlegen.
Ja, eine Betreuungsverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Dabei ist es wichtig, dass die Änderungen schriftlich festgehalten und unterschrieben werden.
Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass es sinnvoll ist, die Verfügung mit weiteren wichtigen Informationen sowohl physisch als auch digital zu hinterlegen.
Die Erstellung einer vollständigen Vorsorgemappe, die man zu Hause aufbewahrt, ist genauso sinnvoll wie die Speicherungen digitaler Kopien in einem passwortgeschützten digitalen Tresor.
Dies ermöglicht einen schnellen Zugriff für die bevollmächtigte Person im Ernstfall.
Mit der Erstellung deiner Betreuungsverfügung gibst du deiner Vertrauensperson das Recht, Entscheidungen über medizinische Behandlung, Wohnort und Finanzen zu treffen.
Durch diese Maßnahme stellst du sicher, dass deine Wünsche und Vorstellungen auch dann respektiert werden, wenn du selbst nicht mehr in der Lage bist, sie auszudrücken.
Abschließend halten wir fest, dass die Erstellung einer Betreuungsverfügung eine wichtige Vorsorgemaßnahme ist, die nicht nur kranke oder alte Menschen betrifft.
Warte nicht länger und erstelle deine persönliche Verfügung. So stellst du sicher, dass deine Wünsche respektiert werden, wenn du nicht mehr in der Lage bist, selbst Entscheidungen zu treffen.
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