VorsorgePlaner / Krankheitssymptome
Eins ist klar! Jeder von uns hat es schon einmal getan!
Ein Kratzen im Hals, anhaltender Schnupfen mit Husten oder nicht zuzuordnende Bauschmerzen - schnell ist Doktor Google konsultiert.
Innerhalb von Minuten haben wir uns selbst eine Diagnose zu unserem vermuteten Krankheitsbild ausgestellt.
Grundsätzlich gilt, Krankheitssymptome sind Beschwerden, die als Zeichen oder Merkmale einer Verletzung oder Erkrankung gedeutet werden können. Werden diese Anzeichen von einem Arzt diagnostiziert, spricht man auch von einem Befund.
Wie weit verbreitet, die Informationssuche zu Krankheitssymptomen, Krankheitsverläufen und Behandlungsempfehlungen sind, lässt sich allein an Googles monatlichen Suchstatistiken ablesen.
So werden Begriffe wie "Symptome Keuchhusten", "Diagnose Hyperkaliämie" oder "Behandlung Depression" mehrere zehntausend mal im Monat allein in Deutschland gesucht.
Die Vorteile bei diesem weiterverbreiteten Vorgehen liegen hierbei auf der Hand.
Wir verschaffen uns vorab einen ersten Überblick, um so entweder den Besuch beim Arzt zu vermeiden beziehungsweise aufzuschieben, oder konkrete Handlungsanweisungen zur Linderung der Beschwerden zu erhalten.
Zudem ist die Scham bei einer selbstständigen Google-Diagnose nicht so hoch, wie bei einem persönlichen Arztbesuch zu vermeintlichen Hämorrhoiden oder anhaltender Inkontinenz.
Sind wir uns nicht sicher, ob ein Besuch bei einem Arzt notwendig ist, kann das Internet tatsächlich hilfreich sein, DENN nicht jeder Husten oder jedes Wehwehchen ist gleich eine lebensbedrohliche Erkrankung im Terminalstadium.
Dennoch - und das ist genauso klar - können ausführliche Informationen aus dem Internet zu verschiedenen Krankheitsbildern nur eine erste Indikation für uns sein und niemals eine umfängliche Diagnose durch einen ausgebildeten Arzt ersetzen.
Nutzen Sie Tipps, Hinweise und Handlungsempfehlungen daher mit Bedacht und zu Ihren Gunsten.
Machen Sie sich ein eigenes Bild von Krankheitssymptomen und
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht zu verschiedenen Merkmalen und Handlungsempfehlungen zu verbreiteten Krankheitssymptomen.
Keuchhusten ist eine durch Bakterien ausgelöste Erkrankung der Atemwege und ist hochansteckend.
Für Säuglinge und Menschen mit schweren Grunderkrankungen kann die Krankheit unbehandelt lebensgefährlich sein.
Jetzt mehr über Keuchhusten erfahren... →
Darmkrebs gehört zu den verbreitetsten Krebsarten in Deutschland und kann sowohl im Dickdarm (Kolon) als auch im Mastdarm (Rektum) auftreten.
Jetzt mehr über Darmkrebs erfahren... →
Wie in der Gesundheit, gilt auch für weitere Aspekte des täglichen Leben: Es ist zu spät, Brunnen zu graben, wenn der Durst brennt.
Aus diesem Grund ist es ratsam sich mit dem Thema Vorsorge zu beschäftigen, wenn zu bestimmende Themen noch nicht akut sind.
Die Vorteile hierzu sind eindeutig:
Meist ist der erste Schritt der Vorsorge der schwerste!
Beginnen Sie jetzt ganz leicht, indem Sie sich die Vorlage einer für Sie wichtigen Vollmacht oder Verfügung herunterladen!
✓ schnell ✓ einfach ✓ kostenlos ✓ digital
Unser Tipp
Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.
Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:
Wählen Sie die richtigen Aufbewahrungsorte für Ihre Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.
Vermeiden Sie dies mit einer Erstellung Ihres persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von Ihnen freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online Ihre Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.
Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.
Weitere Hinweise:
§ 1827 Bürgerliches Gesetzbuch - Bundesministerium der Justiz
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