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Die 10 häufigsten Fragen zur Patientenverfügung

Die Patientenverfügung gehört Patientenverfügung gehört zu den wichtigen Unterlagen der Vorsorgeplanung und sollte ein zu den wichtigen Unterlagen der Vorsorgeplanung und sollte ein zentraler Bestandteil einer jeden persönlichen Vorsorgeplanung sein. Auch ohne einen akuten Auslöser, wie zum Beispiel bevorstehende ärztliche Eingriffe, hinterlassen Sie mit einer Patientenverfügung Sicherheit und entlasten Ihre Familie im Ernstfall!

Schlussendlich geben Sie mit einer Erstellung der Verfügung Handlungsanweisungen für eine mögliche zukünftige medizinische Behandlung, die bisweilen schwerwiegende Folgen mit sich bringen können.

Es ist daher fast selbstverständlich, dass bei der Planung der eigenen Vorsorgemaßnahmen Fragen aufkommen.

Aus diesem Grund haben wir die zehn am häufigsten im Internet gesuchten Fragen rund um die Patientenverfügung für Sie zusammengestellt und beantwortet:

1. Was ist eine Patientenverfügung ?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche ärztliche Maßnahme im Falle Ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt werden sollen.

Die Verfügung kann zudem bestimmte Behandlungen, beispielsweise die künstliche Ernährung oder Beatmung, ausschließen.

Eine besondere Bedeutung erhält die Patientenverfügung beim Thema lebenserhaltende Maßnahmen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie nämlich verfügen, ob lebenserhaltende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine künstliche Ernährung bei einem Koma, durchgeführt werden soll oder nicht. Somit können Sie durch eine Patientenverfügung festlegen, dass keine medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen, auch wenn dies das Ende des Lebens zur Folge hat.

Zusammengefasst richtet sich eine ausgefüllte Patientenverfügung per Definition an keine bestimmte Person, sondern an die Ärzte, die für Ihre Behandlung verantwortlich sind.

Wichtig: Eine Patientenverfügung muss immer im Voraus erstellt werden. Bei Erstellung der Verfügung müssen Sie rechtsfähig und volljährig sein.

Dame unterzeichnet eine Patientenverfügung

Ihre Wille zählt mit der Patientenverfügung - Bildquelle: Dimitri Karastelev / Unsplash.com

2. Was muss eine Patientenverfügung enthalten?

In einer Patientenverfügung hält ein einwilligungsfähiger Volljähriger seinen Willen, hinsichtlich medizinischer Behandlungen im Falle seiner Unfähigkeit selbst zu entscheiden, fest.

Für die Erstellung der Patientenverfügungen können Sie Vorlagen nutzen oder diese frei verfassen.

Ihre Patientenverfügung sollte folgende Informationen und Angaben enthalten:

  1. Name und Kontaktdaten des Verfassers der Patientenverfügung.
  2. Erklärung, dass die Patientenverfügung im Falle der Unfähigkeit des Verfassers selbst zu entscheiden, in Kraft treten soll.
  3. Detaillierte Auflistung der ärztlichen Behandlungen und gewünschten Maßnahmen
  4. Detaillierte Auflistung der nicht gewünschten ärztlichen Behandlungen und nicht gewünschten Maßnahmen
  5. Name und Kontaktdaten von Vertrauenspersonen oder religiösen Gemeinden, die als Beistand handeln sollen.
  6. Datum, Ort und Unterschrift des Verfassers.

Empfehlung: Es ist äußerst wichtig, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell auffindbar ist. Sowohl Vertrauenspersonen als auch der behandelnde Arzt müssen über die Patientenverfügung informiert sein, um nach dieser handeln zu können.

Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Wille berücksichtigt wird.

Liegt keine Patientenverfügung vor, wird der mutmaßliche Wille aufgrund konkreter Anhaltspunkte ermittelt.

3. Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt:

Die Patientenverfügung ist grundsätzlich verbindlich, solange sie von der verfügenden Person aus freien Willen selbst verfasst und unterschrieben ist.

Es dürfen also keine Anhaltspunkte vorliegen, dass der Wille der Person zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht frei war.

Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen. Sollte diese nicht mehr auf Ihre aktuelle Lebenssituation zutreffen, können Sie das Dokument formlos widerrufen und neu erstellen.

Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Patientenverfügung ist ratsam. Ärzte sind nämlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Ihre schriftliche Äußerungen in der Patientenverfügung dem aktuellen Willen entsprechen.

Haben Sie keine Patientenverfügung verfasst oder treffen die Festlegungen Ihrer Patientenverfügung nicht auf Ihre aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, sieht die gesetzliche Regelung vor, in Ihrem mutmaßlichen Willen zu handeln.

Ist dies der Fall, werden Anhaltspunkte wie frühere Aufzeichnungen , ethische oder religiöse Überzeugungen und persönliche bekannte Wertvorstellungen als Grundlage für die Entscheidung der Ärzte genutzt.

4. Wann sollte ich eine Patientenverfügung erstellen?

Eine rechtskräftige Patientenverfügung können Sie mit der Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs erstellen.

Auch wenn Sie noch gesund sind, ist es sinnvoll eine Patientenverfügung zu erstellen. So schützen Sie sich und Ihre Lieben, hinterlassen Sicherheit und sorgen für den Ernstfall vor.

In der Praxis entscheidet sich eine Vielzahl von Menschen mit dem Einzug in eine Seniorenresidenz für die Erstellung umfangreicher Vorsorgeregelungen. Auch größere unmittelbar bevorstehende Untersuchungen können Auslöser für bestimmte Entscheidungen in Verbindung mit der Vorsorgeplanung sein.

Beachten Sie: Eine Patientenverfügung ist immer freiwillig. Niemand ist dazu verpflichtet, eine solche Verfügung zu erstellen.

Portrait eines älteren Herren

Die Patientenverfügung schafft Sicherheit! Bildquelle: JD Mason / Unsplash.com

5. Warum sollte ich zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht ausstellen?

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person, bestimmte Angelegenheiten für Sie zu regeln, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten.

Dies können sowohl finanzielle Angelegenheiten,  Fragen rund um die Gesundheitsversorgung oder die Wohnsituation sein.

Haben Sie einer Person Vorsorgevollmachten übertragen, kann diese sicherstellen, dass die von Ihnen in der Patientenverfügung beschriebenen Maßnahmen eingehalten werden.

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einem Bevollmächtigten wichtige Befugnisse.

Diese können die folgenden Bereiche betreffen:

  1. Gesundheitssorge/ Pflegebedürftigkeit
  2. Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
  3. Behörden
  4. Vermögenssorge
  5. Post- und Fernmeldeverkehr
  6. Vertretung vor Gericht
  7. Untervollmachten
  8. Betreuungsverfügung
  9. Geltung über den Tod hinaus
  10. weitere individuelle Regelungen

oder direkt zur Vorlage →

6. Patientenverfügung - Wer muss unterschreiben?

Wenn Sie eine Patientenverfügung für sich erstellen, muss diese von Ihnen unterschrieben werden.

Weitere Unterschriften von Ärzten oder Beiständen sind nicht notwendig. Darüber hinaus sind notarielle Beglaubigung oder Bestätigung durch einen Arzt nicht notwendig.

Tipp: Binden Sie Ihre Vertrauensperson früh in Ihre Vorsorgeplanungen ein. Somit stellen Sie sicher, dass diese auch in schweren Situation und unter emotionaler Belastung in Ihrem Sinne handelt.

7. Wo sollte ich meine Patientenverfügung hinterlegen?

Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung unbedingt an einem sicheren Ort auf. Ziel ist es, dass das Dokument im Bedarfsfall schnell gefunden wird. Nur so können die von Ihnen gewünschten Maßnahmen berücksichtigt werden.

Tipp: Hinterlegen Sie Ihre Patientenverfügung in Ihrem Digitalen Tresor.

Sichern Sie Ihre Vollmachten, Verfügungen und andere wichtige Dokumente digital. Nur so haben Sie von überall Zugriff auf Ihre Dokumente und können unkompliziert Änderungen vornehmen.

Tipp: Gewähren Sie Ihre Vertrauensperson und weitere nahe Angehörige Zugriff auf Ihre Patientenverfügung und andere wichtige Dokumente.

Stempel eines Notars

Patientenverfügungen können Sie selbstständig erstellen! Bildquelle: Aleksey Bolev / Unsplash.com

8. Was kostet eine Patientenverfügung beim Notar?

Die Erstellung Ihrer Patientenverfügung ist kostenlos. Auch ohne Beglaubigung durch einen Notar ist Ihre Patientenverfügung verbindlich.

Sofern Sie sich dennoch über eine notarielle Beglaubigung absichern möchten, gilt:

Die Kosten für die Erstellung einer Patientenverfügung beim Notar hängen von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Aufwand, Vermögen der verfügenden Person und physischer Verortung des Notars fallen unterschiedliche Gebühren an.

In der Regel liegen die Kosten für die Erstellung einer Patientenverfügung beim Notar zwischen 50 und 200 Euro.

9. Wer hilft beim Verfassen der Patientenverfügung?

Sofern Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung benötigen, können Sie sich an verschiedene Stellen wenden:

Tipp: Informieren sich im Vorfeld der Kontaktaufnahme gut über diverse Angebote aus dem Internet. Nicht jeder Anbieter hat das beste im Sinn.

10. Wie hilfreich sind Vordrucke von Patientenverfügungen aus dem Internet?

Vordrucke von Patientenverfügungen aus dem Internet können eine gute Möglichkeit sein, um seine persönliche Patientenverfügung zu erstellen.

Sofern Ihre persönlichen Wünsche und Maßnahmen in Bezug auf eine Patientenverfügung feststehen, können Sie diese selbstständig in einer Vorlage festhalten. Sofern Sie Unterstützung durch einen Arzt oder einen Berater benötigen, kann eine Vorlage Ihnen die notwendige Struktur für das Beratungsgespräch bieten.

Vorteile eine Vorlage für die Patientenverfügung im Überblick

Älteres Pärchen genießt einen Wein auf einer Bank vor einem See.

Mit einer Patientenverfügung unterstützen Sie Ihre Lieben! Bildquelle: Sven Mieke / Unsplash.com

Pros und Contras - Patientenverfügung

Zusätzlich zu den häufigsten Fragen rund um die Patientenverfügung werden immer wieder ähnliche Vor- aber auch Nachteile für die wichtige Vorsorgemaßnahme genannt.

Finden Sie hier eine Übersicht zu Pros und Kontras zur Patientenverfügung:

Vorteile der Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung sind medizinische Entscheidungen im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit der verfügenden Person festgelegt.

Häufig genannte Vorteile sind:

Nachteile der Patientenverfügung

Eine wirksame Patientenverfügung kann für den Patienten ein wichtiges Instrument darstellen. Nichtsdestotrotz sind einige Nachteile zu beachten.

Häufig genannte Nachteile sind:

Zusammenfassung zu den 10 häufigsten Fragen rund um die Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie für sich medizinische Maßnahmen für die Zukunft fest. Sie können in vollem Umfang selbst bestimmen, welche Behandlungen im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls durchgeführt werden sollen und welche nicht.

Somit geben Sie durch Ihre Patientenverfügung dem behandelnden Arzt und Ihren Angehörigen eine Orientierung für medizinische Notsituationen.

Zusammenfassend hilft Ihnen die Patientenverfügung dabei, dass in Ihrem Willen gehandelt wird, auch wenn Sie diesen selbst nicht mehr durchsetzen können. Dies gibt Ihnen und Ihrer ganzen Familie Sicherheit.

Abschließend drei wichtige Fakten zu Ihrer Patientenverfügung

  1. Ihre Patientenverfügung ist verbindlich. Dies gilt für Angehörige, Betreuer, Ärzte genauso wie für die Justiz.
  2. Die Verfügung kommt erst zum Einsatz, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
  3. Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit mündlich und formlos widerrufen.

Unser Tipp

Lassen Sie sich beraten

Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.

Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:

Wählen Sie die richtigen Aufbewahrungsorte für Ihre Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.

Vermeiden Sie dies mit einer Erstellung Ihres persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von Ihnen freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online Ihre Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.

Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.//s

Weitere Vorlagen:

Informationen und Vordrucke zu wichtigen Verfügungen und Vollmachten

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