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Die 5 häufigsten Irrtümer zu Verfügungen & Vollmachten

Fast täglich kommen unseren VorsorgePlaner:innen in ihren Beratungsgesprächen verbreitete Irrtümer und Fehlinformationen zu Verfügungen und Vollmachten entgegen.

Damit Du auf der sicheren Seite bei der Erstellung deiner Vorsorgedokumente bist, stellen wir dir die 5 verbreitetsten Irrtümer im Bezug auf Verfügungen und Vollmachten vor.

Irrtum 1: Mein:e Ehepartner:in ist automatisch mein:e Vertreter:in!

🛑 Falsch 🛑

Entgegen der landläufigen Ansicht ist die Ehepartner:in nicht die automatische Vertreter:in der anderen Ehepartner:in.

Das heißt: Ist ein:e Ehepartner:in nicht in der Lage ihren Willen zu äußern, bedarf es eine:r ordentlich bestellten Vertreter:in. Ist kein:e Vertreter:in durch eine Verfügung oder Vollmacht bestimmt, wird von einem Betreuungsgericht ein:e Betreuer:in bestellt.

Irrtum 2: Ohne eine notarielle Beglaubigung ist alles unwirksam!

🛑 Falsch 🛑

Eine Vollmacht oder Verfügung ist auch ohne notarielle Beglaubigung wirksam. Der Gesetzgeber hat lediglich die schriftliche Form festgelegt, damit jeder Bürger einfach, schnell und rechtswirksam sein Selbstbestimmungsrecht ausüben kann.

Jeder kann daher seine Vollmacht oder Verfügung per Hand selbst geschrieben oder mit Hilfe einer digital ausgefüllten Vorlage erstellen.

Wichtig: Zwingender Teil für die Wirksamkeit des Dokuments ist die eigenhändige Unterschrift, auch bei digitalen Dokumenten.

Eine Reihe Bücher mit Rechtstexten.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Bildquelle: Laurenz Heymann - Unsplash.com

Irrtum 3: Im Ernstfall machen die Ärzte eh was sie wollen!

🛑 Falsch 🛑

Dieser Irrtum bezieht sich vor allem auf die Patientenverfügung. Der § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht vor, dass allein der Wille der Patient:innen maßgeblich und bindend für Ärzt:innen und Angehörige ist. Das heißt, dass der in der Patientenverfügung festgelegte Wille gilt und nicht ignoriert werden darf.

Irrtum 4: Einmal unterschrieben kann ich das Vorsorgedokument nicht mehr ändern!

🛑 Falsch 🛑

Sowohl Verfügungen als auch Vollmachten können jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen geändert oder widerrufen werden. Dies gilt, solange Sie Ihren Willen selbst bilden können. Das ist selbst durch mündliche oder sogar nur durch schlüssige Bewegungen, wie z.B. das Kopfnicken, möglich.

Arzt im Kittel hält ein Stethoskop.

Für Ärzt:innen sind Verfügungen bindend. Bildquelle: Sasun Bughdaryan - Unsplash.com

Irrtum 5: Meine Angehörigen wissen schon, was ich will!

Wie ist es bei dir

Die täglichen Erfahrungen von Ärzt:innen, Abschieds- und VorsorgePlaner:innen in ganz Deutschland zeigen, dass dieser Irrglaube weit verbreitet ist, jedoch nichts mit der tatsächlichen Situation in der Gesellschaft gemein hat.

Tatsächlich ist es so: Gerade die engsten Angehörigen sind ohne konkrete Handlungsvorgaben im Ernstfall schlicht weg überfordert, orientierungslos und in einer belastenden persönlichen Situation.

Denn - jeder hat eine andere Sicht zu einer schwierigen Situation. Gerade wenn schnelle Entscheidungen notwendig sind!

Schreiben Sie daher Ihre Ansichten klar und deutlich für alle auf und schützen Sie somit sich und Ihre Lieben durch die klare Formulierung Ihrer Wünsche.

Unser Tipp

Lass dich beraten

Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.

Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:

Wähle die richtigen Aufbewahrungsorte für deine Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.

Vermeide dies mit einer Erstellung deiner persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von dir freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online deine Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.

Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen dir einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.

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