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Gemeinschaftliches Testament Bindungswirkung - Das musst Du beachten!

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Bindungswirkung bei einem Gemeinschaftlichen Testament

Stell dir vor, du lebst in einer glücklichen Ehe und möchtest sicherstellen, dass die Eheleute wechselseitig abgesichert sind.

Eine Möglichkeit dafür ist das gemeinschaftliche Testament.

Aber wusstest du, dass solche Testamente eine Bindungswirkung haben?

Das bedeutet, dass ein abweichendes Testament deines Partners nur noch in Ausnahmefällen möglich ist.

Klingt kompliziert? Keine Sorge, in diesem Artikel erfährst du, was du beachten musst, um bei einem gemeinschaftlichen Testament ausdrücklich auf der sicheren Seite zu sein und wie du dich von der Bindungswirkung lösen kannst.

Also, bleib dran und lies weiter!

Brautpaar halten Hand.

Bindungswirkung sichert Ehepartner ab. / Bildquelle: Jeremy Wong Weddings - unsplash.com

Kurzbeschreibung - Bindungswirkung des Gemeinschaftlichen Testaments

Eine Bindungswirkung in einem gemeinschaftlichen Testament bedeutet, dass die Verfügung des einen Partners nur dann wirksam ist, wenn der andere Partner auch damit einverstanden ist.

Beide Partner haben somit eine gegenseitige Bindungswirkung, die sicherstellt, dass der Wille beider Partner berücksichtigt wird.

Ohne eine Bindungswirkung könnte jeder Partner das Testament jederzeit einseitig ändern, was zu Konflikten führen könnte.

Die Bindungswirkung betrifft nicht lebzeitige Verfügungen, sondern nur letztwillige Verfügungen!

Was ist ein gemeinschaftliches Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine gemeinsame letztwillige Verfügung, die von Ehegatten gegenseitig erstellt wird.

In dieser schriftlichen Erklärung legen die Eheleute fest, wer nach dem Tod eines Ehegatten das Vermögen erben soll.

Das Besondere an einem gemeinschaftlichen Testament ist, dass es von beiden Ehegatten unterzeichnet wird.

In diesem Testament können die Ehegatten letztwillige Verfügungen treffen, einschließlich des "Berliner Testaments", bei dem sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Erben einsetzen und dann die Kinder.

Im Gegensatz dazu regelt das normale Ehegattentestament oder gemeinschaftliche Testament nur die Erbfolge zwischen den Ehegatten.

Es ist wichtig zu wissen, dass es ausreicht, wenn nur ein Ehegatte ein neues Testament in der vorgeschriebenen Form erstellt und der andere Ehegatte die Erklärung mitunterschreibt.

Beachte jedoch, dass die sogenannte Bindungswirkung in diesem Fall nur gilt, wenn es sich um eine wechselseitige Verfügung handelt.

Im nächsten Abschnitt werden wir genauer erläutern, was die Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament bedeutet und worauf Sie achten sollten.

Was ist eine Bindungswirkung?

Wenn man ein gemeinschaftliches Testament mit seinem Ehepartner aufsetzt, gibt es etwas zu beachten: die Bindungswirkung.

Aber was bedeutet das genau?

Die Bindungswirkung besagt, dass die im Testament getroffenen Verfügungen nicht einseitig geändert werden können, ohne dass der andere Partner darüber informiert wird.

Das bedeutet also, dass das Testament so lange in Kraft bleibt, bis beide Partner es gemeinsam ändern oder widerrufen.

Beachte:  Die Bindungswirkung gilt nur dann, wenn es sich um eine wechselseitige Verfügung handelt.

Wenn nur ein Ehepartner das Testament verfasst und der andere es mitunterschreibt, gilt die Bindungswirkung nur für gemeinschaftliche, einzelne Verfügungen.

Wann entsteht eine Bindungswirkung?

Die Bindungswirkung tritt bei gegenseitigen Erbeinsetzungen der Ehepartner auf oder wenn einer von ihnen einem Dritten eine Zuwendung macht und dabei eine Verfügung zugunsten einer Person trifft, die mit dem anderen Ehepartner verwandt ist oder ihm nahesteht.

Das bedeutet, dass man nicht einfach einen Teil des gemeinsamen Testaments ändern kann, ohne den anderen Partner darüber zu informieren.

Die Bindungswirkung ist jedoch wichtig, um sicherzustellen, dass die letztwilligen Verfügungen der Ehepartner wirklich umgesetzt werden, ohne dass einer der Partner die Verfügung einseitig ändern kann.

Obwohl dies Sicherheit und Vertrauen zwischen den Ehepartnern schafft, ist es auch wichtig zu bedenken, dass die Bindungswirkung in manchen Fällen unerwünschte Konsequenzen haben kann, z.B. wenn sich die Lebensumstände ändern oder wenn die Ehe zerbricht.

Deshalb ist es vor dem Verfassen eines gemeinschaftlichen Testaments wichtig, genau zu überlegen, welche Verfügungen man treffen möchte.

Vorteile eines gemeinschaftlichen Testaments

Ein gemeinschaftliches Testament hat einige Vorteile gegenüber anderen Formen von Testamentsgestaltungen.

Im Gegensatz zu einem Einzeltestament kann es von beiden Ehegatten aufgehoben werden. Der andere Ehegatte muss jedoch darüber informiert werden.

Das bedeutet, dass das Testament nicht heimlich geändert werden kann.

Im Vergleich zu einem Erbvertrag kann ein gemeinschaftliches Testament auch selbst erstellt werden, während ein Erbvertrag immer von einem Notar beglaubigt werden muss.

Nachteile eines gemeinschaftlichen Testaments

Das gemeinschaftliche Testament kann nur in notarieller Form widerrufen werden.  Außerdem kann der überlebende Ehegatte die Verfügung wechselbezüglich nur dann ändern, wenn er das Erbe nicht annimmt.

Ein gemeinschaftliches Testament ist also gut für Ehegatten, die gemeinsam bestimmen möchten, was mit ihrem Erbe passiert.

Besonders die Möglichkeit, den anderen Ehegatten über Änderungen im Testament zu informieren, ist wichtig für eine ehrliche und vertrauensvolle Beziehung.

Mann unterschreibt gemeinschaftliches Testament.

Ein kostenloser Vordruck hilft bei der Erstellung eines Gemeinschaftlichen Testaments. / Bildquelle: Signature Pro - unsplash.com

Wie wird ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt?

Damit ein gemeinschaftliches Testament wirksam ist, müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Das Testament kann von einem der Ehegatten handschriftlich oder mit Hilfe eines Vordrucks verfasst werden.

In beiden Fällen müssen beide Ehegatten das Testament eigenhändig unterschreiben.

Es ist außerdem empfehlenswert, dass der Unterzeichner, der das Testament nicht verfasst hat, das Datum und den Ort der Unterschrift angibt.

Alternativ können Ehegatten getrennte Testamente verfassen, die jedoch beide den gemeinsamen Willen der Ehegatten erkennen lassen müssen.

Auch in diesem Fall müssen beide Ehegatten die Urkunden vollständig handschriftlich oder mit Hilfe eines Testamentvordrucks verfassen und unterschreiben.

Beachte, dass die Unterschrift der Ehegatten den Anforderungen an eine eigenhändige Unterschrift entsprechen muss.

Sie muss individuell und einmalig sein und charakteristische Merkmale aufweisen, damit sie eindeutig der jeweiligen Person zugeordnet werden kann. Die Einhaltung dieser Formvorschriften ist entscheidend für die Gültigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments.

Wie kann ein gemeinschaftliches Testament widerrufen werden?

Im Laufe der Zeit können sich die Wünsche und Vorstellungen eines Ehepaares verändern. Viele Vorkehrungen werden beispielsweise durch Aufhebung der Ehe oder Scheidung unwirksam.

In solchen Fällen kann es notwendig sein, ein gemeinschaftliches Testament zu widerrufen oder zu ändern.

Die Art des Widerrufs hängt dabei davon ab, ob es sich um eine einseitige oder eine wechselbezügliche Verfügung handelt.

Einseitige Verfügungen können jederzeit von einem Ehegatten ohne Zustimmung des anderen Ehegatten widerrufen werden.

Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie zum Beispiel ein Widerrufstestament oder die Vernichtung oder Veränderung des Testaments.

Wechselbezügliche Verfügungen hingegen können nur gemeinsam von beiden Ehegatten widerrufen werden.

Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel ein gemeinschaftliches Widerrufstestament oder die Rücknahme des notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung.

Bei fehlenden Regelungen zur Bindungswirkung kann Wechselbezüglichkeit des Ehegattentestaments angenommen werden.

Wichtig zu beachten ist, dass ein einseitiger Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung nur durch eine notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten möglich ist. Die wechselbezügliche Bindungswirkung kann somit nicht einfach aufgehoben werden.

Zudem erlischt das Widerrufsrecht einer wechselbezüglichen Verfügung mit dem Tod des Ehepartners.

Insgesamt ist es also wichtig, dass sich Ehepaare bewusst sind, wie ein gemeinschaftliches Testament widerrufen werden kann und welche Formen des Widerrufs für sie in Frage kommen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die letztwilligen Verfügungen den aktuellen Wünschen und Vorstellungen entsprechen.

Welche Regelungen können in einem gemeinschaftlichen Testament getroffen werden?

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine Möglichkeit, den Nachlass von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern zu regeln.

Es kann jedoch nur von beiden Partnern gemeinsam erstellt und unterschrieben werden.

Sofern die verstorbene Person zu Lebzeiten eine individuelle Erbfolge in einem Testament oder Erbvertrag festgelegt hat, wird entsprechend dieser Reihenfolge auch der Nachlass aufgeteilt.

Als Erben können beispielsweise Verwandte, Freunde, Bekannte oder aber auch Einrichtungen, wie zum Beispiel Stiftungen oder Vereine, benannt werden.

Ein Testamentsvollstrecker kann bei der Aufteilung des Erbes unterstützen. Dieser hat die Aufgabe, den Willen der Verstorbenen umzusetzen und den Nachlass gerecht aufzuteilen.

Der Erblasser kann die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Dritten überlassen.

Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht und ist in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.

Eine weitere wichtige Regelung betrifft den Todesfall beider Ehepartner. Gibt es keine andere Regelung im Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Um dies zu vermeiden, können im gemeinschaftlichen Testament Regelungen für den Todesfall beider Ehepartner getroffen werden. Hierbei kann zum Beispiel festgelegt werden, wer das gemeinsame Vermögen erhält und in welcher Reihenfolge die Erben benannt werden.

Frau unterschreibt Erbvertrag.

Ein Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament. / Bildquelle: Dimitri Karastelev - unsplash.com

Gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag

Gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge gehören zu den wichtigsten Instrumenten zur Regelung des Nachlasses. Doch was unterscheidet sie voneinander?

Ein gemeinschaftliches Testament ist ein Testament, das von Ehegatten gemeinsam errichtet wird und in dem sie ihre letztwilligen Verfügungen treffen.

Hierbei sind den Ehegatten alle zulässigen Regelungen erlaubt. Das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich die Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen und die Kinder als neuen Schlusserben einsetzen, ist hierbei am häufigsten anzutreffen.

Ein Erbvertrag hingegen ist eine letztwillige Verfügung in Form eines Vertrages, die Bindungswirkung hat und somit nur mit Zustimmung des Vertragspartners geändert werden kann. Dies kann Vor- und Nachteile haben.

Einerseits bietet der Erbvertrag Schutz für die Beteiligten, da keine Änderungen ohne die Zustimmung des Vertragspartners vorgenommen werden können.

Zudem kann der Erbvertrag auch zur Regelung von Aspekten des Güterrechts genutzt werden, was bei einem gemeinschaftlichen Testament nicht möglich ist.

Hierbei kann eine Leistung mit einer Gegenleistung verknüpft werden. Andererseits kann die Bindungswirkung bei sich verändernden Rahmenbedingungen zu Problemen führen, da Änderungen oder ein Widerruf nur mit Zustimmung des Vertragspartners möglich sind und somit aufwändiger sind als bei einem Einzeltestament.

Ein Vorteil des Erbvertrags ist auch, dass er sich gut eignet, um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Hierbei können genaue Regelungen zur Übertragung des Unternehmens getroffen werden. Ein weiterer Vorteil des Erbvertrags ist, dass auch Vereinbarungen unter nicht verheirateten Partnern getroffen werden können, was bei einem gemeinschaftlichen Testament nicht möglich ist.

Allerdings ist für die Errichtung eines Erbvertrags immer eine notarielle Beurkundung erforderlich. Zudem kann die Bindungswirkung in manchen Fällen auch nachteilig sein, wenn sich die Rahmenbedingungen verändert haben.

In solchen Fällen kann ein Erbvertrag nur mit Zustimmung des Vertragspartners geändert oder aufgehoben werden, was aufwändiger ist als bei einem Einzeltestament.

Vorteile eines Erbvertrags im Überblick

Nachteile eines Erbvertrags im Überblick

Gemeinschaftliches Testament und Pflichtteilsrecht

Wenn ein Erblasser stirbt, gibt es bestimmte Personen, die einen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben, selbst wenn sie im Testament oder Erbvertrag nicht bedacht wurden.

Dieses Recht wird als Pflichtteilsrecht bezeichnet. Es beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht nahen Verwandten des Erblassers zu, wie beispielsweise Kindern oder dem überlebenden Ehepartner.

Ein gemeinschaftliches Testament kann genutzt werden, um das Pflichtteilsrecht von nahen Verwandten einzuschränken. Allerdings ist dabei zu beachten, dass dies nur einseitig möglich ist, das heißt, der Erblasser kann nicht die Pflichtteilsbeschränkung wechselbezüglich oder vertragsmäßig bindend anordnen.

Es bleibt ihm jedoch möglich, in einer späteren letztwilligen Verfügung, beispielsweise einem Einzeltestament, die zulässigen Anordnungen zum Pflichtteilsrecht zu treffen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einschränkung des Pflichtteilsrechts nicht dazu führen sollte, dass nahe Verwandte vollständig enterbt werden, da dies unter Umständen dazu führen kann, dass das Testament oder der Erbvertrag später von Gerichten als sittenwidrig oder unangemessen eingestuft wird und so der gesamte Nachlass in gleichen Teilen an die Erben übergeben wird

Kontakt - VorsorgePlaner:innen

Wenn du Fragen rund um das Thema Vorsorge hast oder unsicher bist, wie du deine letztwilligen Verfügungen oder Vollmachten regeln sollst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dich von Expert:innen beraten zu lassen.

Eine gute Anlaufstelle sind VorsorgePlaner:innen, die sich auf die Beratung zu Vorsorgethemen spezialisiert haben.

Sie können dir bei der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags hilfreiche Tipps geben und dich über wichtige Aspekte informieren.

sechs Frauenhände aufeinander.

Lass dich von eine:r VorsorgePlaner:in umfänglich beraten. / Bildquelle: Hannah Busing - unsplash.com

Unser Tipp

Lass dich beraten

Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.

Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:

Wähle die richtigen Aufbewahrungsorte für deine Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.

Vermeide dies mit einer Erstellung deiner persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von dir freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online deine Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.

Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen dir einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.

Weitere Vorlagen:

Zusammenfassung und Fazit

Unser Blogartikel "Gemeinschaftliches Testament Bindungswirkung - Das musst Du beachten!" erläutert die wichtigsten Informationen rund um die Bindungswirkung von gemeinschaftlichen Testamenten.

Der Artikel erklärt, was ein gemeinschaftliches Testament ist, welche Formvorschriften beachtet werden müssen und welche Auswirkungen es auf die Erbfolge hat.

Außerdem erfährst du mehr über die Vor- und Nachteile eines Erbvertrags sowie die Möglichkeiten zur Einschränkung des Pflichtteilsrechts durch das gemeinschaftliche Testament.

Ein gemeinschaftliches Testament bietet die Möglichkeit, die Erbfolge für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner gemeinsam zu regeln.

Es ist jedoch wichtig, sich im Vorfeld über die Vor- und Nachteile dieser Form der Verfügung von Todes wegen im Klaren zu sein und sich gegebenenfalls professionell beraten zu lassen.

Ein:e VorsorgePlaner:in kann dabei helfen, individuelle Lösungen für deine Vorsorgeplanung zu gestalten.

Bei Fragen zum Thema Erbrecht und Vorsorge ist es daher empfehlenswert, einen Termin mit einer VorsorgePlaner:in zu vereinbaren.

So kannst du sicher sein, dass deine eigenen Wünsche und Vorstellungen für die persönliche Vorsorge auch tatsächlich umgesetzt werden.

Häufige Fragen: Weitere hilfreiche Informationen und Links

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