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Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind wichtige Vorsorgedokumente. / Bildquelle: Van Tay Media - unsplash.com
letzte Aktualisierung des Artikels: Dienstag, d. 07. Mai 2024
In einer Patientenverfügung legst du fest, welche Behandlungen du in Zukunft wünschst, wenn du selbst nicht mehr entscheidungsfähig bist.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du eine Vertrauensperson, die deine Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung durchsetzt, falls du nicht mehr in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen.
VorsorgePlaner
Oftmals werden die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht gemeinsam erstellt, um umfassende Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen.
Beide Dokumente müssen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um im Ernstfall Anwendung finden zu können.
Obwohl beide Dokumente in erster Linie das Wohl des vorsorgenden Menschen im Fokus haben, gibt es
Unterschiede zwischen der Verfügung und der Vollmacht, die sowohl die Person, die die Verfügung trifft oder die Vollmacht erteilt, als auch die bevollmächtigte Person beachten sollten.
Beide Vorsorgeformen bringen nämlich eigene Handlungsmöglichkeiten und Herausforderungen mit sich.
Lies weiter und erfahre alles über weitere Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht und erhalte hilfreiche Tipps zur Gestaltung deiner persönlichen Vorsorgeplanung.
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem du festlegen kannst, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst, falls du selbst nicht mehr in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen.
In der Patientenverfügung kannst du zum Beispiel angeben, ob du in bestimmten Situationen künstlich beatmet oder reanimiert werden möchtest oder nicht.
Du kannst auch bestimmte Behandlungen oder Eingriffe ablehnen, wenn sie für dich unerwünscht sind oder du Bedenken hast.
Eine Patientenverfügung ist also ein wichtiges Instrument, um festzulegen, dass deine Wünsche und Vorstellungen in medizinischen Fragen auch dann respektiert werden, wenn du selbst nicht mehr dazu in der Lage bist, sie auszudrücken.
Die Verfügung kann jederzeit von dir erstellt werden, solange du volljährig und geschäftsfähig bist. Du benötigst dafür kein spezielles Formular, sondern kannst die Patientenverfügung einfach schriftlich verfassen oder ein kostenloses Muster aus dem Internet nutzen.
In der Patientenverfügung solltest du konkret angeben, welche medizinischen Maßnahmen du wünschst und welche du ablehnst. Auch die Frage, ob eine lebenserhaltende Maßnahme gewünscht ist, sollte hier behandelt werden.
Sobald deine wichtige Patientenverfügung fertig ist, solltest du sie an einem sicheren Ort aufbewahren und gegebenenfalls deiner Vertrauensperson oder einem Familienmitglied Bescheid geben. Denn es ist wichtig, dass die Patientenverfügung im Ernstfall schnell gefunden werden kann.
Die Verfügung ist bis auf Widerruf gültig. Sollte sich deine Lebenssituation ändern und Widerruf erforderlich machen, kannst du die Verfügung formlos vernichten und eine neue entwerfen.
Mit der Patientenverfügung bestimmst du medizinische Maßnahmen in der Zukunft. / Bildquelle: National Cancer Institute - unsplash.com
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, das es dir ermöglicht, eine oder mehrere Vertrauensperson zu bevollmächtigen, Entscheidungen in deinem Namen zu treffen, falls du dazu nicht mehr in der Lage bist. Das bedeutet, dass die von dir bevollmächtigte Person deine Interessen wahrnimmt und Entscheidungen bezüglich deiner medizinischen Versorgung, deiner Finanzen und anderen wichtigen Angelegenheiten als dein gesetzlicher Vertreter trifft.
Inhaltlich umfasst eine Vorsorgevollmacht die Bereiche, in denen der Bevollmächtigte Entscheidungen treffen kann. Dazu gehören beispielsweise die Vertretung in finanziellen Angelegenheiten, die Regelung von Wohnungsangelegenheiten oder die Entscheidung über medizinische Maßnahmen.
Es ist wichtig, dass du in der Vorsorgevollmacht genau festlegst, welche Bereiche von der Vollmacht umfasst sind und welche nicht.
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich erstellt werden. Du solltest dafür ein Dokument nutzen, welches speziell für diesen Zweck vorgesehen ist und alle notwendigen Angaben enthält. Das Dokument kannst du selbst aufsetzen. Eine Unterstützung von Anwälten oder Notaren ist nicht zwingend notwendig.
Wichtig ist auch, dass die Vorsorgevollmacht von dir eigenhändig unterschrieben wird.
Wie bei allen deinen Verfügungen und Vollmachten ist es wichtig sicherzustellen, dass das Dokument im Ernstfall schnell gefunden werden kann und für andere zugänglich ist.
Die unterschriebene und mit einem Datum versehende Vollmacht ist bis auf Widerruf gültig. Sollte sich deine Lebenssituation ändern und Widerruf erforderlich machen, kannst du die Vollmacht formlos vernichten und gegebenenfalls eine neue entwerfen.
Eine Patientenverfügung regelt deine medizinische Versorgung und ärztliche Behandlung, wenn du selbst nicht mehr in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht hingegen betrifft allgemein deine rechtlichen Angelegenheiten und bevollmächtigt eine Vertrauensperson deiner Wahl, Entscheidungen für dich zu treffen, wenn du dazu nicht mehr in der Lage bist.
Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht greifen nur dann, wenn Du selbst nicht mehr in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen. Das bedeutet, dass die Vollmachten erst im Ernstfall zum Einsatz kommen, wenn Du aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst handeln kannst.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es auf deine individuelle Situation und Präferenzen ankommt. Beide Dokumente haben unterschiedliche Funktionen und können in verschiedenen Situationen nützlich sein. Wenn du zum Beispiel bereits einen Menschen deines Vertrauens benannt hast, die im Falle deiner Entscheidungsunfähigkeit für dich sprechen soll, dann ist eine Vorsorgevollmacht möglicherweise die bessere Option für dich.
Wenn du jedoch spezifische medizinische Entscheidungen für den Fall treffen möchtest, dass du nicht mehr in der Lage bist, selbst zu entscheiden, dann könnte eine Patientenverfügung für dich sinnvoller sein. Es ist ratsam, sich von eine:r VorsorgePlaner:in über Zusammenhänge, Möglichkeiten und Auswirkungen der Vorsorgedokumente beraten zu lassen, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
Ja, es ist möglich und sogar empfehlenswert, sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht zu haben.
Beide Dokumente ergänzen sich und bieten zusätzliche Absicherung für den Fall, dass du deine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kannst.
Wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt und du selbst nicht mehr in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen, müssen in der Regel die nächsten Angehörigen oder ein gerichtlich bestellter Betreuer als rechtliche Vertretung agieren und entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet oder abgebrochen werden sollen.
Beachte, dass Entscheidungen immer im Sinne des Patienten getroffen werden müssen. Das heißt, es muss der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden, welcher aus seinen Äußerungen, Verhaltensweisen, Lebenssituationen und Wertvorstellungen abgeleitet wird.
In einer solchen Situation kann es durchaus zu Konflikten zwischen Angehörigen oder Betreuern kommen, wenn diese unterschiedliche Auffassungen haben, was im Sinne des Patienten ist. In solchen Fällen kann das Betreuungsgericht hinzugezogen werden, um eine Entscheidung zu treffen.
Es kann auch vorkommen, dass das Betreuungsgericht einen Gutachter beauftragt, um den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.
Bei lebenserhaltenden Maßnahmen ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob diese im Sinne des Patienten sind. Dabei sind medizinische Aussichten auf Heilung oder Linderung der Beschwerden ebenso zu berücksichtigen wie mögliche Risiken und Belastungen der Maßnahmen. Entscheidend ist, ob der Patient in einer vergleichbaren Situation die Maßnahmen gewollt hätte oder nicht.
Insbesondere nach Veränderungen in deinem Leben wie beispielsweise einem Umzug, einer Heirat oder einer Scheidung solltest du überprüfen, ob deine Dokumente noch auf dem neuesten Stand sind. Auch wenn sich deine Wünsche oder Vorstellungen bezüglich der medizinischen Versorgung ändern, solltest du deine Patientenverfügung aktualisieren.
Stelle außerdem sicher, dass die Informationen zu deiner Kontaktperson, Vertrauensperson und Bevollmächtigte auf dem neuesten Stand sind und sie über Änderungen deiner Wünsche und Dokumente informiert sind.
Es ist ratsam, Dokumente sowohl digital als auch in Papierform an einem sicheren Ort aufzubewahren und vertrauenswürdigen Menschen den Zugriff zu ermöglichen.
Tipp: Trage eine Notfallkarte bei dir. Sie gibt Auskunft zu deinen Vertretern im Notfall und deinen Vorsorgedokumente. So kann im Ernstfall schnell auf die hinterlegten persönlichen Daten im zentralen Vorsorgeregister zugegriffen und entsprechend gehandelt werden.
Eine Hinterlegung im digitalen Tresor ist hilfreich. / Bildquelle: Immo Wegmann - unsplash.com
Die Verwendung einer Betreuungsverfügung ist auch dann sinnvoll, wenn Du bereits eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellt hast.
Eine Betreuungsverfügung eignet sich besonders als Ergänzung zur Patientenverfügung. Mit ihr hast Du die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer im Falle Deiner Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer agieren soll. Ohne eine Betreuungsverfügung entscheidet das Gericht über die Auswahl des rechtlichen Betreuers und es besteht keine Garantie dafür, dass Dein Wille berücksichtigt wird.
Die Vorsorgevollmacht wird vor allem genutzt, um die gerichtliche Bestellung eines Betreuers oder Entscheidungen durch eine fremde Person zu verhindern. Es ist jedoch ratsam, auch eine Betreuungsverfügung zu machen, um sicherzustellen, dass im Ernstfall Deine Wünsche berücksichtigt werden und einen Vertrauten, der Deinem Willen entspricht, als Betreuer ausgewählt wird.
Eine Organspende kann Leben retten und vielen Menschen eine Chance auf ein längeres und gesünderes Leben geben. Wenn du dich entscheidest, Organspender zu werden, solltest du deshalb auf jeden Fall einen Organspendeausweis ausfüllen und bei dir tragen. Auch wenn du bereits eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hast, ist ein Organspendeausweis sinnvoll, da er deinen Willen in Bezug auf eine Organspende klar und eindeutig dokumentiert.
Ohne einen Organspendeausweis müssen deine Angehörigen im Fall des Falles darüber entscheiden, ob eine Organspende durchgeführt werden soll oder nicht, und das kann für sie eine schwere und belastende Entscheidung sein. Mit einem Organspendeausweis zeigst du nicht nur deine Bereitschaft, anderen Menschen zu helfen, sondern entlastest auch deine Angehörigen in einer schwierigen Situation.
Organspende hilft. / Bildquelle: Debby Hudson - unsplash.com
Eine Bestattungsvollmacht regelt, wer im Falle des eigenen Ablebens die Bestattung und Beerdigung übernehmen soll und wie diese ablaufen sollen.
Es ist nicht möglich, in der Patientenverfügung oder der Vorsorgevollmacht Angaben zu deinen Bestattungswünschen zu machen.
Daher empfiehlt es sich, eine Bestattungsvollmacht zu haben, um nahe Angehörige und Freunde von den schwierigen Entscheidungen und Organisationen im Todesfall zu entlasten. Ohne eine Bestattungsvollmacht müssen die Angehörigen die Bestattung organisieren und finanziell stemmen, was in dieser emotional schwierigen Situation oft eine große Belastung darstellen kann.
Beachte, dass der Bevollmächtigte, den du für die Aufgabe der Durchsetzung deiner Bestattungswünsche einsetzt, auch nach deinem Ableben emotional in der Lage sein sollte, diese Herausforderung anzunehmen.
Natürlich kannst du deine Wünsche bereits zu Lebzeiten in einer Bestattungsverfügung festlegen. Das Prinzip hierbei entspricht dem der Patientenverfügung, nur dass du hier Anweisungen für deine Bestattung statt für deine medizinische Behandlung bestimmst.
Eine Nachlassregelung umfasst alles, was nach dem Tod mit dem eigenen Vermögen passieren soll. Mit einem Testament kann man beispielsweise bestimmen, wer das eigene Erbe antreten soll und wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Eine klare Nachlassregelung kann nicht nur Unklarheiten und Streitigkeiten in der Familie vermeiden, sondern auch sicherstellen, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert wird. Daher empfiehlt es sich, auch eine Nachlassregelung mit einem Testament aufzusetzen, unabhängig davon, ob man bereits eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hat.
Ist eine Vollmacht allumfassend, geht also nicht nur auf Einzelaspekte ein, so spricht man von einer Generalvollmacht. Eine Generalvollmacht erlaubt, in allen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu handeln.
Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, die sich auf medizinische und rechtliche Angelegenheiten beschränkt, umfasst eine Generalvollmacht alle Entscheidungen, die der Vollmachtgeber normalerweise selbst treffen würde.
Dies kann beispielsweise die Verwaltung von Bankkonten, den Kauf oder Verkauf von Immobilien oder Wertpapieren, die Unterzeichnung von Verträgen und vieles mehr umfassen.
Beachte: Eine Generalvollmacht ein sehr mächtiges Instrument ist und daher mit Bedacht gewählt werden sollte. Wenn du eine Generallvollmacht erstellen möchtest, solltest du dich an einen Anwalt oder Notar wenden, um sicherzustellen, dass sie deinen spezifischen Bedürfnissen entspricht und korrekt kreiert wird.
Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht sind wichtige Vorsorgedokumente, die sicherstellen, dass im Falle von Krankheit oder Unfall die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse beachtet werden.
Eine Patientenverfügung ermöglicht es Dir, vorab festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung ergriffen werden sollen oder nicht.
Eine Vorsorgevollmacht hingegen ermächtigt eine von Dir benannte Vertrauensperson, in Deinem Namen Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen, wenn Du selbst dazu nicht mehr in der Lage bist.
Mit der Vorsorgevollmacht sorgst Du also für die Durchsetzung Ihres in der Patientenverfügung festgelegten Willens.
Indem Du sorgfältig und gewissenhaft vorgehst und Dich um eine regelmäßige Aktualisierung der Dokumente kümmerst, gehst du sicher, dass deine Anweisungen und Wünsche zu medizinischen Behandlungen auch wirklich angewendet werden.
Die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung bleibt also aus verschiedenen Gründen ein wichtiges Instrument, um für die Situation der eigenen Einwilligungsunfähigkeit vorzusorgen.
Vorsogemaßnahmen entlasten Angehörige. / Bildquelle: Freestocks - unsplash.com
Die Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht ist kostenlos, wenn man diese selbst erstellt.
Ja, du kannst eine Patientenverfügung selbst und ohne Hilfe von Experten erarbeiten. Eine Vorsorgevollmacht ist in der Regel auch ohne Notar gültig. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, kann die Beurkundung aber erforderlich sein.
Ja, du kannst die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen.
Wenn sich die persönlichen Umstände ändern, kann die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es ist jedoch wichtig, den Bevollmächtigten und Familienmitglieder darüber zu informieren.
Der Bevollmächtigte sollte eine vertrauenswürdige Person sein, die in der Lage ist, die Wünsche des Patienten zu respektieren und durchzusetzen. Dies kann ein Familienmitglied oder ein enger Freund sein. Bei komplizierten Sachverhältnissen und weitreichenden Vollmachten, kann Hilfe vom Notar sinnvoll sein.
Wenn der Bevollmächtigte nicht mehr handeln kann oder will, kann ein Ersatzbevollmächtigter ernannt werden. Wenn kein Ersatzbevollmächtigter benannt wurde, kann das Gericht einen Vertreter ernennen.
Ja, es gibt alternative Dokumente wie die Betreuungsverfügung oder die Generalvollmacht. Diese können jedoch unterschiedliche Bedingungen und Anforderungen haben.
Ein:e VorsorgePlaner:in kann bei Fragen und Unsicherheiten bezüglich der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht helfen. Auch das örtliche Betreuungsgericht oder die Betreuungsstelle können bei Fragen behilflich sein.
Eine Patientenverfügung gibt detaillierte Anweisungen für medizinische Entscheidungen, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, Entscheidungen in rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten zu treffen, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen.
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