VorsorgePlaner / Vorsorge Glossar / § 1831 BGB
§ 1831 BGB regelt die Bestellung eines Betreuers für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können.
Diese Seite mit Freund:innen teilen:
Kontakt
Weitere Vorlagen:
Copyright © VorsorgePlaner 2023