VorsorgePlaner / Vorsorge Glossar / § 1831 BGB

Was besagt der § 1831 BGB ?

§ 1831 BGB regelt die Bestellung eines Betreuers für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können.

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