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Was ist ein In-sich-Geschäft ?

Definition

Ein in-sich Geschäft bezieht sich auf eine besondere Art von Geschäft, das gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschränkt ist. Es tritt auf, wenn eine Person, die selbst beschränkt geschäftsfähig ist, sowohl auf der Seite des Verkäufers als auch des Käufers steht. Das bedeutet, dass die Person sowohl Vertragspartner als auch Vertreter in der Transaktion ist. Das in-sich Geschäft wird auch als Selbstkontrahieren bezeichnet.

Hintergrund und Anwendung

Gemäß § 181 BGB sind in-sich Geschäfte von beschränkt geschäftsfähigen Personen nichtig. Dieser rechtliche Grundsatz soll die betroffenen Personen schützen und sicherstellen, dass sie nicht unangemessen benachteiligt werden. Es verhindert mögliche Interessenskonflikte und stellt die Integrität der Geschäftstransaktionen sicher.

"Das in-sich Geschäft ist ein besonderes Konstrukt im deutschen Recht, das darauf abzielt, die schutzwürdigen Interessen beschränkt geschäftsfähiger Personen zu wahren."

Beispiele für in-sich Geschäfte

Konsequenzen von in-sich Geschäften

Da in-sich Geschäfte gemäß § 181 BGB nichtig sind, sind sie rechtlich unwirksam und haben keine bindende Wirkung. Die betroffenen Transaktionen können von keiner der beteiligten Parteien durchgesetzt werden. Dies dient dem Schutz der beschränkt geschäftsfähigen Personen vor möglichen Ausnutzungen oder unfairen Geschäftspraktiken.

Weitere Informationen

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Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei rechtlichen Fragen sollten Sie immer einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Notar konsultieren.

"Vorsorge ist besser als Nachsorge." - Unbekannt

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