VorsorgePlaner / Vorsorge Glossar / Enterbung
Die Enterbung bezeichnet die bewusste Aberkennung des Erbrechts einer Person durch den Erblasser.
In diesem Glossareintrag erfährst du, was Enterbung genau bedeutet, welche Konsequenzen damit verbunden sind und wie sie sich von anderen erbrechtlichen Begriffen unterscheidet.
Die Enterbung bezeichnet die explizite Aberkennung des Erbrechts einer Person durch den Erblasser. Dadurch wird die enterbte Person von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und hat somit keinen Anspruch mehr auf einen Teil des Nachlasses.
Eine Enterbung kann sowohl testamentarisch als auch durch eine Erbverzichtserklärung erfolgen.
Sie ist ein deutliches Signal des Erblassers, dass er die betreffende Person von der Erbfolge ausschließen möchte.
Damit eine Enterbung wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal bedarf es einer ausdrücklichen Enterbungsanordnung im Testament oder in einem Erbverzichtsvertrag.
Die Enterbung muss klar und eindeutig formuliert sein, damit keine Zweifel an den Absichten des Erblassers bestehen. Zudem muss die Enterbung rechtlich zulässig sein und darf nicht gegen zwingende erbrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Eine Enterbung hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsstellung der betroffenen Person. Durch die Enterbung verliert sie ihr gesetzliches Erbrecht und ist nicht mehr an der Verteilung des Nachlasses beteiligt. Dies bedeutet, dass die enterbte Person auch keinerlei Pflichtteilsansprüche geltend machen kann. Es besteht also keinerlei gesetzlicher Anspruch auf einen Teil des Erbes.
Wusstest du schon? Die Enterbung hat auch Auswirkungen auf das Verhältnis zu anderen gesetzlichen Erben. Da die enterbte Person rechtlich so behandelt wird, als hätte sie nie existiert, treten an ihre Stelle andere gesetzliche Erben, die nach der gesetzlichen Erbfolge erben würden.
Obwohl Enterbung und Ausschlagung der Erbschaft beide dazu führen, dass eine Person von der Erbfolge ausgeschlossen wird, bestehen dennoch Unterschiede zwischen den beiden Begriffen.
Die Enterbung erfolgt durch den Erblasser selbst und ist eine aktive Entscheidung, während die Ausschlagung der Erbschaft durch den Erben selbst erfolgt, der dadurch auf sein Erbrecht verzichtet. Die Gründe und Konsequenzen für Enterbung und Ausschlagung sind also unterschiedlich.
Um einer Enterbung vorzubeugen, ist es wichtig, frühzeitig vorsorgende Maßnahmen zu treffen. Eine Möglichkeit besteht darin, ein Testament zu verfassen und darin klar festzulegen, wer als Erbe eingesetzt werden soll und wer enterbt werden soll. Alternativ kann auch ein Erbverzichtsvertrag abgeschlossen werden, in dem eine Person freiwillig auf ihr Erbrecht verzichtet.
Eine sorgfältige rechtliche Beratung durch einen Fachexperten kann dabei helfen, die richtigen Maßnahmen zu treffen und eine Enterbung zu vermeiden.
Die Enterbung ist ein rechtlicher Begriff, der die Aberkennung des Erbrechts einer Person durch den Erblasser bezeichnet. Durch eine Enterbung wird die betroffene Person von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und hat keinen Anspruch mehr auf einen Teil des Nachlasses.
Eine Enterbung kann testamentarisch oder durch einen Erbverzichtsvertrag erfolgen. Um einer Enterbung vorzubeugen, ist es ratsam, frühzeitig vorsorgende Maßnahmen zu treffen und sich rechtlich beraten zu lassen.
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