VorsorgePlaner / Vorsorge Glossar / Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Person dauerhaft auf Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen ist.
Diese Unterstützung kann durch körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen erforderlich sein. Pflegebedürftigkeit wird in verschiedene Pflegegrade eingeteilt, die den Umfang der benötigten Hilfe bestimmen. Die Einstufung erfolgt durch einen Gutachter der Pflegeversicherung.
Pflegebedürftigkeit betrifft Menschen jeden Alters, tritt aber häufiger im Alter auf. Eine frühzeitige Erkennung und Dokumentation der Pflegebedürftigkeit ist wichtig, um passende Pflegeleistungen zu erhalten und die Lebensqualität der Betroffenen zu sichern.
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