VorsorgePlaner / Vorsorge Glossar / Ersatzerbe
Ersatzerben kommen ins Spiel, wenn der ursprünglich eingesetzte Erbe vorverstorben ist oder die Erbschaft ausschlägt.
In solchen Fällen rücken die Ersatzerben nach und erhalten ihren Anteil am Nachlass. Damit sichergestellt ist, dass der Nachlass nicht "ins Leere" fällt, benennt der Erblasser Ersatzerben für den Fall des Wegfalls des ursprünglichen Erben.
VorsorgePlaner
Eine Ersatzerbenregelung kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein:
Die Frage nach dem "Wer" und "Wieviel" der Ersatzerben regelt der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag. Hierbei sind verschiedene Szenarien möglich:
Doch Achtung: Die Regelungen zur Ersatzerbenstellung können in jedem Land unterschiedlich sein. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Unsere Berater stehen dir gerne zur Verfügung, um deine Vorsorgeplanung optimal zu gestalten.
Unser Tipp: Bereite dich bestmöglich auf deine Zukunft vor und hinterlasse ein geordnetes Erbe. Informiere dich über die Möglichkeiten der Ersatzerbenregelung und weitere wichtige Aspekte der Vorsorge auf unserer Website.
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