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Was ist eine Erbengemeinschaft?

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Die Erbengemeinschaft ist ein Begriff, der sich auf eine Gruppe von Personen bezieht, die gemeinsam als Erben eines Verstorbenen auftreten.

Wenn eine Person verstirbt und kein Testament hinterlassen hat, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In diesem Fall bilden die gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft.

Merkmale der Erbengemeinschaft

Rechte und Pflichten in einer Erbengemeinschaft

"Die Erbengemeinschaft stellt eine komplexe rechtliche Konstellation dar, in der die Mitglieder gemeinsam über den Nachlass entscheiden müssen."

Auflösung der Erbengemeinschaft

Es kommt häufig vor, dass Mitglieder einer Erbengemeinschaft unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses haben. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, die Erbengemeinschaft aufzulösen. Dies kann beispielsweise durch den Verkauf der gemeinschaftlichen Vermögensgegenstände oder durch die Teilung des Nachlasses erfolgen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.

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