
Zwei Vollmachtstypen können sich inhaltlich überschneiden – der genaue Wortlaut entscheidet.

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Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht: Was ist der Unterschied?
Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht: Was ist der Unterschied?
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ca. 8 Min.
Du fragst dich: Was ist der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht – und welche passt zu deiner Situation? Die kurze Antwort: „Generalvollmacht“ beschreibt vor allem die Breite der Vertretungsmacht. „Vorsorgevollmacht“ beschreibt ihren Zweck für Situationen, in denen du Angelegenheiten nicht selbst regeln kannst.
Beides kann sich überschneiden. Eine umfassende Vorsorgevollmacht kann als Generalvollmacht formuliert sein. Entscheidend sind deshalb nicht nur die Überschrift, sondern der genaue Wortlaut und klare Absprachen mit deiner Vertrauensperson.
Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht: die kurze Einordnung
Eine Generalvollmacht erlaubt einer Person, dich in sehr vielen Rechtsgeschäften zu vertreten. Eine Vorsorgevollmacht soll dagegen für einen späteren Unterstützungsbedarf vorsorgen. Sie kann nur einzelne Bereiche oder ebenfalls sehr viele Angelegenheiten umfassen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen äußerer Vertretungsmacht und interner Vereinbarung. Gegenüber Banken, Behörden oder Vertragspartnern kann eine Vollmacht bereits nach ihrer Erteilung bestehen. Intern könnt ihr trotzdem vereinbaren, dass sie nur in einem bestimmten Vorsorgefall genutzt wird.
Was eine Generalvollmacht regelt
Eine Generalvollmacht ist meist besonders weit gefasst. Sie kann Vermögensfragen, Verträge, Behördenkontakte, Bankangelegenheiten oder Immobilien betreffen. Trotzdem umfasst sie nicht automatisch jede denkbare Entscheidung.
Bestimmte höchstpersönliche Handlungen können nicht übertragen werden. Für sensible Maßnahmen im Gesundheits- und Aufenthaltsbereich verlangt das Gesetz außerdem eine schriftliche und ausdrückliche Ermächtigung. Das betrifft etwa die in § 1820 BGB genannten Maßnahmen.
Was eine Vorsorgevollmacht regelt
Eine Vorsorgevollmacht wird für den Fall erteilt, dass du Unterstützung brauchst. Typische Bereiche sind Gesundheit, Pflege, Aufenthalt, Wohnen, Behörden, Post und Vermögen. Du kannst die Bereiche einzeln festlegen oder umfassend bündeln.
Eine ausreichende Vollmacht kann eine rechtliche Betreuung entbehrlich machen. Das folgt aus § 1814 BGB. Sie ersetzt jedoch keine Patientenverfügung. Diese hält deine medizinischen Behandlungswünsche fest, während die Vollmacht eine Person zum Handeln bestimmt.
Der wichtigste Unterschied: Umfang, Zweck und Einsatz
Umfang: breit oder gezielt
Die Generalvollmacht zielt meist auf einen breiten Umfang. Eine Vorsorgevollmacht kann ebenso breit sein, muss es aber nicht. Du kannst beispielsweise nur Gesundheitsfragen und Behördenkontakte abdecken.
Außenverhältnis: Was Dritte akzeptieren können
Im Außenverhältnis zählt, was die Vollmachtsurkunde erkennbar erlaubt. § 167 BGB sieht für die Erteilung grundsätzlich keine allgemeine Formbindung vor. Für einzelne Geschäfte oder Maßnahmen gelten dennoch besondere Anforderungen.
Innenverhältnis: Wann die Vertrauensperson handeln soll
Im Innenverhältnis legst du mit der bevollmächtigten Person fest, wann sie die Vollmacht nutzt. Dort kann zum Beispiel stehen, dass sie erst nach ärztlich festgestellter Handlungsunfähigkeit tätig wird. Diese Absprache begrenzt nicht automatisch die nach außen sichtbare Vertretungsmacht.

Die Illustration zeigt deshalb zwei getrennte Dokumente mit einer deutlichen Überschneidung. Der Schlüssel darunter steht für den genauen Wortlaut und eure interne Vereinbarung. Beides sollte zusammenpassen.
Geltung über den Tod hinaus
Ob eine Vollmacht mit dem Tod endet, darüber hinaus gilt oder erst dann Bedeutung bekommt, hängt von ihrer Formulierung und dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ab. § 168 BGB knüpft das Erlöschen an dieses Rechtsverhältnis. Kläre den gewünschten Zeitraum daher ausdrücklich.
Deine Wünsche zur Bestattung solltest du zusätzlich verständlich und auffindbar festhalten. Der AbschiedsPlaner hilft dir, diese Entscheidungen getrennt von der Vollmacht zu ordnen.
Welche Vollmacht passt zu dir?
Die passende Lösung hängt von deinen Aufgaben, deinem Vertrauen und möglichen Risiken ab. Es geht nicht um ein pauschales Entweder-oder. Oft ist eine sorgfältig formulierte Vorsorgevollmacht mit breitem Umfang sinnvoller als zwei widersprüchliche Dokumente.
Drei typische Wege
Eine breite Generalvollmacht passt, wenn eine besonders vertraute Person viele laufende Angelegenheiten übernehmen können soll. Eine umfassende Vorsorgevollmacht passt, wenn der Vorsorgezweck und klare interne Auslöser im Mittelpunkt stehen. Begrenzte Einzelvollmachten passen, wenn du Aufgaben auf mehrere Personen verteilen möchtest.
Prüfe außerdem Ersatzpersonen und Kontrollmöglichkeiten. Wer Entscheidungen treffen darf, sollte erreichbar, zuverlässig und bereit sein. Besprich Wünsche, Grenzen und Aufbewahrung vor der Unterschrift.
Form: Wann Notar, Beglaubigung oder Formular wichtig ist
Nicht jede Vollmacht muss notariell beurkundet werden. Immobiliengeschäfte, bestimmte Gesellschafts- oder Darlehensfragen können jedoch eine besondere Form oder praktische Nachweise erfordern. Auch Banken verwenden teils eigene Formulare.
Die Bundesnotarkammer empfiehlt eine individuelle Prüfung bei umfangreichem Vermögen, Immobilien oder komplexen Familienverhältnissen. Unsere Vorlagen für Vollmachten und Verfügungen im Vorsorge-Center geben dir einen strukturierten Einstieg. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.
So gehst du in fünf Schritten vor
1. Aufgaben und Lebensbereiche sammeln
Notiere, wer im Ernstfall mit Ärzten, Behörden, Banken und Vermietern sprechen müsste. Denke auch an digitale Zugänge, Versicherungen und laufende Verträge.
2. Vertrauensperson und Ersatz festlegen
Sprich offen über Verantwortung, Erreichbarkeit und mögliche Interessenkonflikte. Eine Ersatzperson hilft, wenn die erste Person ausfällt.
3. Außen- und Innenverhältnis trennen
Formuliere, was Dritte sehen müssen, und halte interne Nutzungsregeln separat fest. So bleibt das Dokument handhabbar, ohne deine Wünsche zu verwischen.
4. Form und Registrierung prüfen
Kläre bei besonderen Geschäften, ob eine notarielle Mitwirkung nötig ist. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister hilft Gerichten, die Vollmacht zu finden. Sie ersetzt das Dokument nicht.
5. Auffindbar speichern und regelmäßig ansehen
Die Vertrauensperson muss wissen, wo das Original liegt. Über die Online-VorsorgePlanung kannst du deine Vorsorge strukturiert vorbereiten. Wenn du Unterstützung möchtest, beraten wir dich deutschlandweit per Telefon oder Video über unsere Vorsorgeberatung.
Häufige Fragen
Ist eine Vorsorgevollmacht automatisch erst bei Geschäftsunfähigkeit wirksam?
Nein. Häufig besteht die Vertretungsmacht im Außenverhältnis schon nach der Erteilung. Im Innenverhältnis könnt ihr vereinbaren, dass sie erst im Vorsorgefall genutzt wird.
Ersetzt eine Generalvollmacht die Patientenverfügung?
Nein. Die Generalvollmacht bestimmt, wer handeln darf. Die Patientenverfügung beschreibt deine Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für konkrete Behandlungssituationen.
Muss eine Generalvollmacht notariell sein?
Nicht immer. Bestimmte Geschäfte und Vermögenssituationen erfordern oder rechtfertigen jedoch notarielle Unterstützung. Lass die Form vor der Nutzung für wichtige Immobilien-, Gesellschafts- oder Kreditgeschäfte prüfen.
Kann ich eine Vollmacht widerrufen?
Grundsätzlich kannst du eine Vollmacht widerrufen, solange du geschäftsfähig bist. Fordere ausgehändigte Originale zurück und informiere betroffene Stellen. Bei registrierten oder notariellen Vollmachten solltest du auch diese Einträge aktualisieren.
Die passende Vollmacht auswählen
Eine Generalvollmacht ist meist besonders weit. Eine Vorsorgevollmacht beschreibt den Vorsorgezweck und kann ebenso umfassend gestaltet sein. Prüfe deshalb Umfang, Form, interne Absprachen und den gewünschten Geltungszeitraum gemeinsam.
Beginne mit einer klaren Liste deiner Lebensbereiche und einer vertrauenswürdigen Person. Danach kannst du entscheiden, ob eine Vorlage genügt oder eine individuelle Prüfung sinnvoll ist. VorsorgePlaner unterstützt dich bei der Vorbereitung selbstständig und auf Wunsch mit deutschlandweiter Beratung.
Quellen und wichtiger Hinweis
Grundlage dieses Beitrags sind insbesondere die §§ 167 und 168 BGB, die §§ 1814 und 1820 BGB sowie die Hinweise von Notar.de. Stand: 5. November 2026.
Der Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Immobilien, Unternehmen, Auslandsbezug oder besonderen Familienkonstellationen solltest du fachlichen Rat einholen.
Was du vor der Unterschrift konkret prüfen solltest
Kontrolliere Namen, Geburtsdaten, Anschriften und die beschriebenen Lebensbereiche. Unklare Sammelbegriffe können später zu Rückfragen führen. Benenne sensible Befugnisse ausdrücklich, wenn sie wirklich gewollt sind.
Sprich auch über mögliche Interessenkonflikte. Soll die bevollmächtigte Person sich selbst vertreten, Schenkungen vornehmen oder Untervollmachten erteilen dürfen? Solche Entscheidungen brauchen eine bewusste, passende Regelung und gegebenenfalls fachliche Prüfung.
Frage wichtige Banken, Versicherungen oder Einrichtungen frühzeitig nach ihren praktischen Anforderungen. Eine rechtlich wirksame Vollmacht kann im Alltag trotzdem Rückfragen auslösen. Das Original und erreichbare Kontaktpersonen beschleunigen dann die Prüfung.
Überprüfe deine Dokumente nach Umzug, Trennung, Heirat, Todesfall oder wesentlichen Vermögensänderungen. Ziehe veraltete Originale und Kopien ein. So verringerst du das Risiko, dass verschiedene Fassungen gleichzeitig verwendet werden.
Zum Schluss sollte deine Vertrauensperson wissen, wo die Unterlagen liegen und welche Fassung aktuell ist. Eine digitale Übersicht kann die Orientierung erleichtern. Für Stellen, die ein Original verlangen, bleibt die Papierurkunde weiterhin wichtig.
Auch dieser Kurzcheck ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er hilft dir aber, die richtigen Fragen vorzubereiten und deine VorsorgePlanung nachvollziehbar zu strukturieren.
Du fragst dich: Was ist der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht – und welche passt zu deiner Situation? Die kurze Antwort: „Generalvollmacht“ beschreibt vor allem die Breite der Vertretungsmacht. „Vorsorgevollmacht“ beschreibt ihren Zweck für Situationen, in denen du Angelegenheiten nicht selbst regeln kannst.
Beides kann sich überschneiden. Eine umfassende Vorsorgevollmacht kann als Generalvollmacht formuliert sein. Entscheidend sind deshalb nicht nur die Überschrift, sondern der genaue Wortlaut und klare Absprachen mit deiner Vertrauensperson.
Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht: die kurze Einordnung
Eine Generalvollmacht erlaubt einer Person, dich in sehr vielen Rechtsgeschäften zu vertreten. Eine Vorsorgevollmacht soll dagegen für einen späteren Unterstützungsbedarf vorsorgen. Sie kann nur einzelne Bereiche oder ebenfalls sehr viele Angelegenheiten umfassen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen äußerer Vertretungsmacht und interner Vereinbarung. Gegenüber Banken, Behörden oder Vertragspartnern kann eine Vollmacht bereits nach ihrer Erteilung bestehen. Intern könnt ihr trotzdem vereinbaren, dass sie nur in einem bestimmten Vorsorgefall genutzt wird.
Was eine Generalvollmacht regelt
Eine Generalvollmacht ist meist besonders weit gefasst. Sie kann Vermögensfragen, Verträge, Behördenkontakte, Bankangelegenheiten oder Immobilien betreffen. Trotzdem umfasst sie nicht automatisch jede denkbare Entscheidung.
Bestimmte höchstpersönliche Handlungen können nicht übertragen werden. Für sensible Maßnahmen im Gesundheits- und Aufenthaltsbereich verlangt das Gesetz außerdem eine schriftliche und ausdrückliche Ermächtigung. Das betrifft etwa die in § 1820 BGB genannten Maßnahmen.
Was eine Vorsorgevollmacht regelt
Eine Vorsorgevollmacht wird für den Fall erteilt, dass du Unterstützung brauchst. Typische Bereiche sind Gesundheit, Pflege, Aufenthalt, Wohnen, Behörden, Post und Vermögen. Du kannst die Bereiche einzeln festlegen oder umfassend bündeln.
Eine ausreichende Vollmacht kann eine rechtliche Betreuung entbehrlich machen. Das folgt aus § 1814 BGB. Sie ersetzt jedoch keine Patientenverfügung. Diese hält deine medizinischen Behandlungswünsche fest, während die Vollmacht eine Person zum Handeln bestimmt.
Der wichtigste Unterschied: Umfang, Zweck und Einsatz
Umfang: breit oder gezielt
Die Generalvollmacht zielt meist auf einen breiten Umfang. Eine Vorsorgevollmacht kann ebenso breit sein, muss es aber nicht. Du kannst beispielsweise nur Gesundheitsfragen und Behördenkontakte abdecken.
Außenverhältnis: Was Dritte akzeptieren können
Im Außenverhältnis zählt, was die Vollmachtsurkunde erkennbar erlaubt. § 167 BGB sieht für die Erteilung grundsätzlich keine allgemeine Formbindung vor. Für einzelne Geschäfte oder Maßnahmen gelten dennoch besondere Anforderungen.
Innenverhältnis: Wann die Vertrauensperson handeln soll
Im Innenverhältnis legst du mit der bevollmächtigten Person fest, wann sie die Vollmacht nutzt. Dort kann zum Beispiel stehen, dass sie erst nach ärztlich festgestellter Handlungsunfähigkeit tätig wird. Diese Absprache begrenzt nicht automatisch die nach außen sichtbare Vertretungsmacht.

Die Illustration zeigt deshalb zwei getrennte Dokumente mit einer deutlichen Überschneidung. Der Schlüssel darunter steht für den genauen Wortlaut und eure interne Vereinbarung. Beides sollte zusammenpassen.
Geltung über den Tod hinaus
Ob eine Vollmacht mit dem Tod endet, darüber hinaus gilt oder erst dann Bedeutung bekommt, hängt von ihrer Formulierung und dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ab. § 168 BGB knüpft das Erlöschen an dieses Rechtsverhältnis. Kläre den gewünschten Zeitraum daher ausdrücklich.
Deine Wünsche zur Bestattung solltest du zusätzlich verständlich und auffindbar festhalten. Der AbschiedsPlaner hilft dir, diese Entscheidungen getrennt von der Vollmacht zu ordnen.
Welche Vollmacht passt zu dir?
Die passende Lösung hängt von deinen Aufgaben, deinem Vertrauen und möglichen Risiken ab. Es geht nicht um ein pauschales Entweder-oder. Oft ist eine sorgfältig formulierte Vorsorgevollmacht mit breitem Umfang sinnvoller als zwei widersprüchliche Dokumente.
Drei typische Wege
Eine breite Generalvollmacht passt, wenn eine besonders vertraute Person viele laufende Angelegenheiten übernehmen können soll. Eine umfassende Vorsorgevollmacht passt, wenn der Vorsorgezweck und klare interne Auslöser im Mittelpunkt stehen. Begrenzte Einzelvollmachten passen, wenn du Aufgaben auf mehrere Personen verteilen möchtest.
Prüfe außerdem Ersatzpersonen und Kontrollmöglichkeiten. Wer Entscheidungen treffen darf, sollte erreichbar, zuverlässig und bereit sein. Besprich Wünsche, Grenzen und Aufbewahrung vor der Unterschrift.
Form: Wann Notar, Beglaubigung oder Formular wichtig ist
Nicht jede Vollmacht muss notariell beurkundet werden. Immobiliengeschäfte, bestimmte Gesellschafts- oder Darlehensfragen können jedoch eine besondere Form oder praktische Nachweise erfordern. Auch Banken verwenden teils eigene Formulare.
Die Bundesnotarkammer empfiehlt eine individuelle Prüfung bei umfangreichem Vermögen, Immobilien oder komplexen Familienverhältnissen. Unsere Vorlagen für Vollmachten und Verfügungen im Vorsorge-Center geben dir einen strukturierten Einstieg. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.
So gehst du in fünf Schritten vor
1. Aufgaben und Lebensbereiche sammeln
Notiere, wer im Ernstfall mit Ärzten, Behörden, Banken und Vermietern sprechen müsste. Denke auch an digitale Zugänge, Versicherungen und laufende Verträge.
2. Vertrauensperson und Ersatz festlegen
Sprich offen über Verantwortung, Erreichbarkeit und mögliche Interessenkonflikte. Eine Ersatzperson hilft, wenn die erste Person ausfällt.
3. Außen- und Innenverhältnis trennen
Formuliere, was Dritte sehen müssen, und halte interne Nutzungsregeln separat fest. So bleibt das Dokument handhabbar, ohne deine Wünsche zu verwischen.
4. Form und Registrierung prüfen
Kläre bei besonderen Geschäften, ob eine notarielle Mitwirkung nötig ist. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister hilft Gerichten, die Vollmacht zu finden. Sie ersetzt das Dokument nicht.
5. Auffindbar speichern und regelmäßig ansehen
Die Vertrauensperson muss wissen, wo das Original liegt. Über die Online-VorsorgePlanung kannst du deine Vorsorge strukturiert vorbereiten. Wenn du Unterstützung möchtest, beraten wir dich deutschlandweit per Telefon oder Video über unsere Vorsorgeberatung.
Häufige Fragen
Ist eine Vorsorgevollmacht automatisch erst bei Geschäftsunfähigkeit wirksam?
Nein. Häufig besteht die Vertretungsmacht im Außenverhältnis schon nach der Erteilung. Im Innenverhältnis könnt ihr vereinbaren, dass sie erst im Vorsorgefall genutzt wird.
Ersetzt eine Generalvollmacht die Patientenverfügung?
Nein. Die Generalvollmacht bestimmt, wer handeln darf. Die Patientenverfügung beschreibt deine Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für konkrete Behandlungssituationen.
Muss eine Generalvollmacht notariell sein?
Nicht immer. Bestimmte Geschäfte und Vermögenssituationen erfordern oder rechtfertigen jedoch notarielle Unterstützung. Lass die Form vor der Nutzung für wichtige Immobilien-, Gesellschafts- oder Kreditgeschäfte prüfen.
Kann ich eine Vollmacht widerrufen?
Grundsätzlich kannst du eine Vollmacht widerrufen, solange du geschäftsfähig bist. Fordere ausgehändigte Originale zurück und informiere betroffene Stellen. Bei registrierten oder notariellen Vollmachten solltest du auch diese Einträge aktualisieren.
Die passende Vollmacht auswählen
Eine Generalvollmacht ist meist besonders weit. Eine Vorsorgevollmacht beschreibt den Vorsorgezweck und kann ebenso umfassend gestaltet sein. Prüfe deshalb Umfang, Form, interne Absprachen und den gewünschten Geltungszeitraum gemeinsam.
Beginne mit einer klaren Liste deiner Lebensbereiche und einer vertrauenswürdigen Person. Danach kannst du entscheiden, ob eine Vorlage genügt oder eine individuelle Prüfung sinnvoll ist. VorsorgePlaner unterstützt dich bei der Vorbereitung selbstständig und auf Wunsch mit deutschlandweiter Beratung.
Quellen und wichtiger Hinweis
Grundlage dieses Beitrags sind insbesondere die §§ 167 und 168 BGB, die §§ 1814 und 1820 BGB sowie die Hinweise von Notar.de. Stand: 5. November 2026.
Der Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Immobilien, Unternehmen, Auslandsbezug oder besonderen Familienkonstellationen solltest du fachlichen Rat einholen.
Was du vor der Unterschrift konkret prüfen solltest
Kontrolliere Namen, Geburtsdaten, Anschriften und die beschriebenen Lebensbereiche. Unklare Sammelbegriffe können später zu Rückfragen führen. Benenne sensible Befugnisse ausdrücklich, wenn sie wirklich gewollt sind.
Sprich auch über mögliche Interessenkonflikte. Soll die bevollmächtigte Person sich selbst vertreten, Schenkungen vornehmen oder Untervollmachten erteilen dürfen? Solche Entscheidungen brauchen eine bewusste, passende Regelung und gegebenenfalls fachliche Prüfung.
Frage wichtige Banken, Versicherungen oder Einrichtungen frühzeitig nach ihren praktischen Anforderungen. Eine rechtlich wirksame Vollmacht kann im Alltag trotzdem Rückfragen auslösen. Das Original und erreichbare Kontaktpersonen beschleunigen dann die Prüfung.
Überprüfe deine Dokumente nach Umzug, Trennung, Heirat, Todesfall oder wesentlichen Vermögensänderungen. Ziehe veraltete Originale und Kopien ein. So verringerst du das Risiko, dass verschiedene Fassungen gleichzeitig verwendet werden.
Zum Schluss sollte deine Vertrauensperson wissen, wo die Unterlagen liegen und welche Fassung aktuell ist. Eine digitale Übersicht kann die Orientierung erleichtern. Für Stellen, die ein Original verlangen, bleibt die Papierurkunde weiterhin wichtig.
Auch dieser Kurzcheck ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er hilft dir aber, die richtigen Fragen vorzubereiten und deine VorsorgePlanung nachvollziehbar zu strukturieren.
Unser Tipp
Lass dich beraten
Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.
Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:
Wähle die richtigen Aufbewahrungsorte für deine Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.
Vermeide dies mit einer Erstellung deines persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von dir freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online deine Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.
Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen dir einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.
Weitere Hinweise:
§ 1827 Bürgerliches Gesetzbuch - Bundesministerium der Justiz
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