VorsorgePlaner / Themenwelten / Betreuung / Sachkundenachweis
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen nur noch Berufsbetreuer*innen die rechtliche Betreuung für eine Person übernehmen, die zuvor ein Registrierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.
Erfahre in diesem Artikel, worauf sich rechtliche Betreuer*innen nach aktuellem Kenntnisstand einstellen müssen, um die Feststellung der persönlichen Eignung erfolgreich zu absolvieren.
Diese Seite mit Freund:innen teilen:
Seit 2023 ist der Sachkundenachweis für neue Berufbetreuer*innen notwendig / Bildquelle: Siora Photography - unsplash.com
Ab dem 1. Januar 2023 ist für eine Tätigkeit als Berufsbetreuer*in eine Registrierung erforderlich.
Voraussetzung für diese Registrierung sind die persönliche Eignung für das Berufsfeld der rechtlichen Betreuung und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Darüber hinaus muss eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als Berufsbetreuer*in nachgewiesen sein. Die vorliegende Sachkunde einer Person wird über den sogenannten Sachkundenachweis von der örtlich zuständigen Stammbehörde bescheinigt.
Ob und welche Form eines Sachkundenachweises benötigt wird, ist im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und in der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt.
Der Umfang des benötigten Nachweises hängt unter anderem davon ab, wie lange die Antragssteller bereits im Berufsfeld der rechtlichen Betreuungen tätig sind.
Die Anforderungen für den Sachkundenachweis sind in der BtRegV und in der Anlage zu § 3 Abs. 4 BtRegV aufgeführt, während die genauen Anforderungen in den §§ 4 ff BtRegV beschrieben sind.
Der Sachkundenachweis kann durch Zeugnisse oder andere Nachweise erbracht werden. Zudem ist es möglich, anerkannte Lehrgänge und Weiterbildungen zu absolvieren. Anbieter von Sachkundelehrgängen bauen ihre Schulungseinheiten auf Basis eines Modulsystems auf. Die Anlage zu § 3 Abs. 4 BtRegV gibt eine Übersicht für einzelne Module, relevante Themengebiete und Mindeststundenzahlen.
Das neue Betreuungsrecht 2023 gibt klare Vorgaben bezüglich der Voraussetzungen für die Registrierung beruflicher Betreuer.
Als Voraussetzung für eine Registrierung nennt § 23 Abs. 1 BtOG
Da explizit die Zuverlässigkeit der Antragssteller als Voraussetzung für eine vorläufige Registrierung genannt wird, ist es hilfreich, bei Antragsstellung ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beizufügen.
Neben dem Antrag sind verschiedene Dokumente einzureichen. / Bildquelle: Austin Distel - unsplash.com
Das Bundesministerium der Justiz gibt in Bezug auf die notwendige Sachkunde folgende Auskunft:
„(3) Die nach Absatz 1 Nummer 2 erforderliche Sachkunde ist gegenüber der Stammbehörde durch Unterlagen nachzuweisen. Sie hat zu umfassen:
Das heißt in der Praxis:
Die zuständigen Behörden führen keine eigenen Prüfungen für den Nachweis der Sachkunde durchführen, sondern geben vor, dass Nachweise durch Bestätigungen von anderen Stellen erbracht werden.
Hierfür können beispielsweise Bescheinigungen von privaten Anbietern entsprechender Fortbildungen in Betracht gezogen werden.
Darüber hinaus werden Kenntnisse, die im Rahmen einer Berufs- oder Hochschulausbildung erworben wurden, angerechnet, auch wenn die Ausbildung letztendlich nicht abgeschlossen wurde.
Es wird außerdem darüber diskutiert, eine sogenannte Positivliste zu erstellen, auf der typische Ausbildungsgänge aufgeführt sind, die die erforderlichen Kenntnisse ganz oder teilweise vermittelt haben.
Auf dieser Liste könnten zum Beispiel Jurist*innen aufgeführt sein, die lediglich noch den Nachweis ihrer Kenntnisse der Kommunikation mit Menschen mit Erkrankungen und Behinderungen sowie von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung erbringen müssen, da sie die rechtlichen Kenntnisse bereits während ihres Studiums erworben haben.
Daher bieten viele private Anbieter Sachkundekurse in Modulform an. Somit ist es (angehende) Betreuer*innen möglich, nur noch die Module zu absolvieren, die ihnen Kenntnisse vermitteln, die sie nicht bereits aufgrund ihrer Ausbildung erworben haben.
Es ist noch nicht klar, ob angehende Berufsbetreuer*innen neben theoretischem Wissen auch praktische Erfahrungen nachweisen müssen, z. B. durch ein Praktikum in einem Betreuungsbüro.
Es ist auch unklar, wie private Anbieter von Sachkundelehrgängen zertifiziert werden und wer dafür verantwortlich sein wird.
Ferner wurde noch nicht abschließend verabschiedet, ob Abschlussprüfungen erforderlich sein werden oder ob eine Teilnahmebescheinigung ausreichend sein wird.
Aus Sicht des Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) wäre besser, wenn es bundesweit einheitliche Regeln geben würde, damit angehende Berufsbetreuerinnen sicher sein können, dass ein Lehrgang von ihrer zuständigen Betreuungsbehörde anerkannt wird. Eine inhaltliche Konkretisierung des notwendigen Schulungspensums sei wünschenswert.*
Darüber sei es laut BdB wichtig, dass offene Fragen rechtzeitig geklärt werden.
Das Registrierungsverfahren zum Sachkundenachweis Berufsbetreuer beschreibt der § 24 BtOG. Dies gibt an das folgende Unterlagen mit dem Antrag an die zuständige Stammbehörde übermittelt werden müssen:
Neben der Einreichung und Prüfung der Unterlagen ist zudem ein persönliches Gespräch zwischen einem Vertreter der zuständigen Behörde und der Antragssteller*in vorgesehen. Das Gespräch dient zur Feststellung der Eignung des Antragsstellers.
Das neue Betreuungsgesetz soll Qualifizierungsgrade vereinheitlichen. / Bildquelle: Tetiana Shyshkina - unsplash.com
Auch bereits berufstätige Betreuer müssen sich registrieren lassen. Ein Sachkundenachweis ist nur für Betreuerinnen notwendig, die nach dem 1. Januar 2020 ihre Tätigkeit als Berufsbetreuerin aufgenommen haben. Das heißt, bereits vor dem Jahr 2020 tätige Berufsbetreuer benötigen keinen Sachkundenachweis.
Sie müssen innerhalb von sechs Monaten einen Antrag stellen, um registriert zu werden. Die Frist läuft bis zum 30. Juni 2023.
Bereits in diesem Berufsfeld tätige Betreuer müssen verschiedene Unterlage zur Dokumentation der Sachkunde vorlegen. Diese Unterlagen umfassen beispielsweise ein Führungszeugnis und eine Schuldnerauskunft. Zudem muss ein Nachweis über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung bestehen.
Ist der Antrag zusammen mit den notwendigen zusätzlichen Unterlagen bei der zuständigen Stammbehörde abgegeben, erstellt diese eine vorläufige Registrierung. Innerhalb von sechs Monaten wird endgültig über den eingereichten Antrag entschieden.
Die folgenden Unterlagen müssen mit dem Registrierungsantrag abgegeben werden:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den beschriebenen Sachkundenachweis zu erhalten.
Im Folgenden sind einige Möglichkeiten aufgelistet:
Mit Beginn des Jahres 2023 ist für neue und angehende Berufsbetreuer ein Sachkundenachweis erforderlich. Dieser Nachweis ist unter anderem über den erfolgreichen Abschluss eines Weiterbildungskurses oder mehrerer themenrelevanter Lehrgänge zu erbringen.
Anbieter solcher Lehrgänge haben bestimmte Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Diese Anforderungen beziehen sich vor allen auf:
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Sachkundenachweis für Berufsbetreuer. / Bildquelle: Towfiqu Barbhuiya - unspash.com
Vielen Berufsbetreuer*innen stellen sich konkrete Fragen zu den Themen Registrierung und Sachkundenachweis. Hier findest du eine Auswahl häufig gestellter Fragen zum Themengebiet.
Nein. Du benötigst keinen Sachkundenachweis, wenn du schon vor dem 1. Januar 2023 als Berufsbetreuer tätig warst.
In Bezug auf Berufsbetreuung bedeutet Sachkunde, dass eine Person über ausreichende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die ihr übertragenen Aufgaben als Berufsbetreuer qualifiziert ausführen zu können. Die Sachkunde umfasst dabei ein breites Spektrum an Themen, wie z. B. rechtliche Grundlagen, Sozialrecht, Gesundheitswesen, Psychologie, Pädagogik, Kommunikation und Konfliktmanagement.
Der Nachweis der Sachkunde ist in Deutschland für die Zulassung als Berufsbetreuer seit Beginn des Jahres 2023 gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, eine qualitativ hochwertige und professionelle Betreuung der Mandanten sicherzustellen.
Um ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zu erhalten, kannst du ein Antrag bei der zuständigen Meldebehörde stellen oder dieses online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anfordern.
Beachte: Bei der Antragstellung musst du einige persönliche Daten angeben und gegebenenfalls eine Gebühr entrichten.
Das Führungszeugnis wird dir dann per Post zugeschickt. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Ein Führungszeugnis kannst du auch online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.
Eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis kann online beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Dazu muss ein entsprechendes Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen wie z. B. eine Vollmacht beigefügt werden. Die Auskunft kann in der Regel innerhalb weniger Tage per Post zugestellt werden. Es können dabei je nach Bundesland Gebühren anfallen.
Es ist möglich, die Sachkunde durch ein Studien- oder Ausbildungszeugnis oder anderweitigen Nachweis zu erbringen. Es hängt davon ab, welche Kenntnisse dadurch abgedeckt sind. Anerkannte Studien- oder Ausbildungen können Teilbereiche abdecken. Fehlende Kenntnisse müssen ergänzt werden, z. B. durch Module eines Sachkundelehrgangs. (vgl. §5, 7, 15 BtRegV).
Dazu können auch Fortbildungen, berufliche Tätigkeiten oder langjährige Erfahrung in einem Bereich beitragen. In jedem Fall müssen die fehlenden Kenntnisse durch einzelne Module eines Sachkundelehrgangs ergänzt werden. Die genauen Anforderungen hängen jedoch vom Einzelfall ab und werden von der Stammbehörde individuell bewertet.
Nein. Praktika werden in der neuen Verordnung zum erforderlichen Sachkundenachweis ( § 3 Abs. 1 BtRegV) nicht zwingend vorgeschrieben.
Die sogenannte Stammbehörde ist die Behörde, die für die Aufsicht und Kontrolle der beruflichen Tätigkeit von Berufsbetreuern zuständig ist. In den allermeisten Fällen handelt es sich hierbei um das zuständige Betreuungsgericht.
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts bildet die Grundlage für den Sachkundenachweis.
Darüber hinaus sind die gesetzlichen Grundlagen für den Sachkundenachweis für Berufsbetreuer in Deutschland im Betreuungsbehördengesetz (BtBG) und der Betreuungsverordnung (BtBV) geregelt.
In der BtBV ist insbesondere in den §§ 4 und 5 festgelegt, welche Anforderungen an die Sachkunde von Berufsbetreuern gestellt werden und wie diese nachgewiesen werden kann.
Eine Absolvierung eines kompletten Sachkundelehrgangs ist nur dann notwendig, wenn keine Vorkenntnisse vorhanden beziehungsweise nachgewiesen werden können. Fehlende Kenntnisse in einzelnen Bereichen können durch die Teilnahme an bestimmten Modulen abgedeckt werden.
Derzeit gibt es keine konkreten Regelung zu anfallenden Kosten für. Je nach Umfang und Kursart können sich Kosten teils stark unterscheiden.
Die konkrete Vorsorgeplanung spielt eine wichtige Rolle im Rahmen der Betreuung und kann Unklarheiten im Ernstfall vermeiden. VorsorgePlaner.online bietet passende Kursangebote für eine komplette, zielführende und leichtumsetzbare Vorsorgeplanung an.
Zusatzqualifikationen sind sinnvoll und hilfreich. / Bildquelle: Unseen Studio - unsplash.com
Diese Seite mit Freund:innen teilen:
Die Einführung des Sachkundenachweises bringen sowohl Vorteile als auch Herausforderungen für Berufsbetreuer*innen mit sich.
Insgesamt ist ein Sachkundenachweis für Berufsbetreuer sinnvoll, da er die Qualität der Berufsausübung erhöht und eine kompetente Betreuung der Betroffenen sicherstellt. Die genannten Nachteile sollten jedoch im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Berufsfeldes minimiert werden. Zudem ist es wichtig zeitnah einheitliche Schulungs- und Weiterbildungsmöglichlkeiten für angehende Berufs- und Vereinsbetreuer*innnen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung zu stellen.
Somit führt der obligatorische Sachkundenachweis mittelfristig zu einer Professionalisierung und Qualitätsverbesserung des Berufsfelds. Dies wird dazu beitragen, das Vertrauen in die Berufsbetreuung zu stärken und eine höhere Akzeptanz in der Gesellschaft zu erlangen.
Durch eine einheitliche Regelung wird zudem die Vergleichbarkeit der Qualifikationen und die Qualität der Betreuungsarbeit gesteigert werden. Die so verbesserte Qualität trägt dazu bei, dass Berufsbetreuer zukünftig mehr Anerkennung und Wertschätzung erfahren.
Du als Berufsbetreuer solltest dich über die konkreten Anforderungen an den Sachkundenachweis informieren und sich frühzeitig darum kümmern.
Zudem solltest du dir darüber im Klaren sein, dass der Sachkundenachweis in vielen Fällen obligatorisch und die Erfüllung der Anforderungen für die Ausübung deiner Tätigkeit notwendig ist.
Copyright © VorsorgePlaner 2023