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Personenstandsurkunden - Nachweis Ihres Personenstands

Eine Personenstandsurkunde ist ein Nachweis des Personenstands einer bestimmten Person. Diese Form der Urkunde bezeichnet entweder eine original beglaubigte Kopie oder einen beglaubigten Auszug aus einem Personenstandsbuch. Diese Auszüge können beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

Lesen Sie jetzt weiter und erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Nachweise zum Personenstand und erhalten Sie Antworten auf weitere Fragen:

Welche Personenstandsurkunden gibt es?

Der Umgang mit Nachweisen zum Personenstand ist im Personenstandsgesetz geregelt. In einem deutschen Standesamt werden folgende Urkunden ausgestellt:

Grundsätzlich gilt, dass das Standesamt, in dem sich das notwendige Register befindet, für die Erteilung von Personenstandsurkunden zuständig ist.

Stempel liegt auf einer Personenstandsurkunde

Personenstandsurkunden weisen den Personenstand aus.

Bildquelle: Markus Spiske / unsplash.com

Wozu benötige ich Personenstandsurkunden?

Je nach Art der Urkunde wird diese für diverse Behördengänge oder für Versicherungen benötigt. Beispielsweise ist die Vorlage der Geburtsurkunde zwingend bei der Beantragung eines Kinderreisepasses oder eines gültigen Personalausweises notwendig. Ferner werden Sterbeurkunden neben anderen Unterlagen für die Abmeldung von Konten oder Mitgliedschaften und für die Beantragung von Hinterbliebenenrenten benötigt. Auch wenn Sie heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen möchten, benötigen Sie aktuelle Personenstandsurkunden.

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Wie kann ich eine Personenstandsurkunde beantragen?

Die Nachweise zum Personenstand werden vom zuständigen Standesamt  in den jeweiligen Registern geführt und entsprechend ausgegeben. Geburtsurkunden werden beispielsweise im Standesamt des Geburtsorts ausgestellt. Eheurkunden hingegen werden im Standesamt des Orts der Eheschließung ausgestellt.

Sofern in Zukunft eine beglaubigte Kopie einer dieser oder von anderen Urkunden benötigt wird, kann man sich direkt an das zuständige Standesamt wenden. Bei persönlicher Vorsprache im Amt muss ein entsprechendes Antragsformular ausgefüllt und werden. Einige Bundesländer, wie z. B. Baden-Württemberg haben einen Service eingerichtet, um eine Personenstandsurkunde online über ein eigenes Online Formular zu beantragen. Darüber hinaus gibt es private Dienstleister, die die Beantragung gegen Bezahlung für Sie übernehmen.

Einige Bundesländer erfassen Personendaten bereits in einem elektronischen Personenstandsregister, welches den Beantragungs- und Ausstellungsprozess deutlich beschleunigt (beispielsweise in Baden-Württemberg und anderen bayerischen Standesämtern).

Tipp: Sofern Sie Bescheinigungen und Urkunden benötigen, die in ehemaligen Gebieten des Deutschen Reichs ausgestellt wurden (z. B. bei der Beantragung einer älteren Geburtsurkunde), ist das Standesamt Berlin I zuständig. Gleiches gilt für Beurkundungen und Beglaubigung von im Ausland erstellten Bescheinigungen zum Personenstand.

Wer kann einen Nachweis des Personenstands beantragen?

In erster Linie haben Sie selbst stets das Recht, Nachweise Ihres persönlichen Personenstands zu beantragen. Zudem können weitere Personen Urkunden beantragen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Somit muss die beantragende Person erklären, weshalb diese Kenntnis über Personendaten eines anderen erhalten möchte. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise bestehen, wenn eine Sterbeurkunde beantragt werden muss. Zudem müssen Antragsbefugte über 16 Jahre alte Menschen sein.

Bild einer unterschriebenen Geburtsurkunde

Geburtsurkunden und Co. beantragt man beim zuständigen Standesamt.

Bildquelle: Lewis Keegan / Unsplash.com

Wie viel kostet ein Auszug?

Für die Erstellung eines Nachweises Ihres Personenstandes erhebt das zuständige Standesamt Gebühren. Diese können sich je nach Gebührenordnung der Standesämter unterscheiden. Bei der Nutzung diverse Onlinedienste, die die Beantragung der Urkunden als Dienstleistung über das Internet anbieten, wird ein zusätzliches Entgelt fällig.

Tipp: Neben den Urkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare wie mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden zusätzlich erstellt werden. Somit bedarf es keiner weiteren Übersetzung im europäischen Ausland. Ein entsprechender Antrag kann direkt beim Standesamt gestellt werden.

Wo kann ich meine wichtigen Unterlagen hinterlegen?

Es ist ratsam die persönlichen personenbezogenen Daten online für Vertrauenspersonen zugänglich zu machen. Dies können Sie ganz einfach über den eigenen kostenlosen digitalen Tresor machen:

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Unser Tipp

Lassen Sie sich beraten

Um alle Eventualitäten abzudecken und bestmöglich abgesichert zu sein, empfehlen wir sich von qualifizierten, zertifizierten Vorsorge-Experten beraten zu lassen. Dies geht ganz einfach online, kostenlos und unverbindlich.

Zum Schluss ein Hinweis, der oft vernachlässigt wird:

Wählen Sie die richtigen Aufbewahrungsorte für Ihre Vollmachten und Verfügungen - sowohl online als auch offline. Es ist schon häufig vorgekommen, dass gewünschte Maßnahmen nicht berücksichtigt wurden, da man keine Kenntnisse über die Verfügung und Ihren Aufenthaltsort hatte bzw. diese den Ärzten nicht vorlagen.

Vermeiden Sie dies mit einer Erstellung Ihres persönlichen und kostenlosen Vorsorge-Accounts. Von Ihnen freigegebene Angehörige und Dienstleister können so online Ihre Verfügungen und Wünsche abfragen und berücksichtigen.

Anmerkung: Dieser Text und die vorstehenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick zum genannten Thema geben, aber ersetzt nicht eine juristische, ärztliche oder steuerrechtliche Beratung.

Weitere Hinweise:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 167 Erteilung der Vollmacht

Weitere Informationen und hilfreiche Links:

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