Betreuungsverfuegung

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Die Betreuungsverfügung 

Die Betreuungsverfügung ermöglicht es Ihnen Vertrauenspersonen als Ihre Betreuer vorzuschlagen bzw. festzulegen. Außerdem können Sie festlegen, wie Sie idealerweise betreut und gepflegt werden möchte. Das heißt, in einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht wird festgehalten wer Ihre Betreuung übernimmt, sofern Sie nicht mehr selbstständig handeln können und auf Hilfe angewiesen sind.

Was ist Betreuung?

Eine Betreuung regelt die gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Behinderung Ihre Angelegenheiten (vorübergehend) nicht mehr selbst ausüben können. Hierbei unterstützt der Betreuer den Betreuten in seinem täglichen Leben, solange bis der Betreute diese Aufgaben idealerweise wieder eigenständig übernehmen kann. Aufgaben eines Betreuers umfassen beispielsweise:

Wozu brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Die Betreuungsverfügung gibt Ihnen den schriftlichen Rahmen, um Ihre Entscheidungen zu einer möglichen, zukünftigen Betreuung festzuhalten. 

Gut zu wissen: in einer Betreuungsverfügung geben Sie einen Vorschlag zu einem von Ihnen gewünschten Betreuer ab. Schlussendlich entscheidet ein Betreuungsgericht, ob die von Ihnen gewählte Person auch als Ihr Betreuer eingesetzt wird. 

Sie können die Betreuungsverfügung auch nutzen, um eine oder mehrere bestimmte Personen von einer Betreuung auszuschließen.

Wann ist eine Betreuungsverfügung notwendig?

Ein Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nur eingeschränkt oder gar nicht eigenständig besorgen kann.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Betreuer?

Anders als bei einer Vorsorgevollmacht ist eine enge Koordination zwischen Betreuungsgericht und Betreuer notwendig. Das Gericht kontrolliert beispielsweise Geldflüsse und Zahlungseingänge auf Bankkonten der betreuten Person. Bei einigen medizinischen Maßnahmen kann eine vorherige Genehmigung durch das Betreuungsgericht notwendig sein. Ferner ist der Betreuer dem Gericht gegenüber verpflichtet eine jährliche Rechenschaft abzugeben.

Wie wähle ich einen Betreuer?

Bevor Sie sich für einen persönlichen Betreuer entscheiden und diesen in Ihrer Betreuungsverfügung hinterlegen, sind einige Fragen zu klären. Beachten Sie, dass der Betreuer eine hohe Verantwortung übernimmt und dieser gegebenenfalls über Jahre hinweg Aufgaben und Pflichten in Ihrem Namen erfüllen wird. 

Im ersten Schritt empfehlen wir mit der von Ihnen ausgewählten Person zu sprechen und diese über Ihre Absichten zu informieren. Klären Sie im gemeinsamen Gespräch folgende Fragen:

Was passiert, wenn ich keine Betreuungsverfügung habe?

Sollten Sie keine persönliche Betreuungsverfügung erstellt haben und in die Lage geraten einen Betreuer zu benötigen, wird für Sie von einem Betreuungsgericht ein Betreuer für eine gesetzliche Betreuung angeordnet. Die Betreuung wird vom Gericht für einen bestimmten Zeitraum angeordnet. Dieser Zeitraum kann maximal sieben Jahre dauern und muss danach erneut überprüft werden. Eine Betreuung über den Todeszeitpunkt des Betreuten ist nicht möglich.

Welche Alternativen gibt es zur Betreuungsverfügung?

Sofern Sie eine Betreuung durch einen (gesetzlichen) Betreuer ausschließen möchten, kann eine Vorsorgevollmacht eine umfängliche Alternative zur Betreuungsverfügung darstellen.

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